Gestern kam ein Brief von der Postbank:
Sehr geehrter...
vielen Dank für Ihren Brief vom 11.12.2014.
Gern prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht...
Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgelts gebeten.
Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte.
Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt...
Klingt nicht direkt schlecht,
findet
sin_moto,
der auf einen unerwarteten Geldsegen hofft... 