Beiträge von -BW-

    Fußrasten, die in Form und Anbaulage den Originalrasten entsprechen sind eintragungsfrei.

    Das bedeutet, dass Original-Nachbauten in Ordnung sind, lustig gefräste Rasten aber nicht. Und zwischen vorne und hinten gibt es keine Unterschiede bei den Vorschriften.

    Nicht umsonst gibt es viele Hersteller, die nur Rasten mit ABE anbieten. Das könnten sie sich sparen, wenn es anders wäre und das kostet ein Heidengeld.

    Natürlich, die müssen geprüft sein, könnten ja sonst abbrechen oder vorbeilaufende Hunde skalpieren. =O


    Solange die keine Gefährdung darstellen erlischt die Betriebserlaubnis nicht und meine am Integra sind auch nicht geprüft. Die kann ich in nicht mal 3 Minuten abschrauben, was ich zu jeder HU auch mache um Diskussionen zu vermeiden.

    Oder man will am Kurvenausgang durch Beschleunigen den Kurvenradius vergrößern und rennt dabei unvermutet in den "Begrenzer".

    Das kann einem ganz schön die Linie verhageln und man ist schnell mal einen Meter zu nah am Straßengraben oder der Gegenfahrbahn.

    Wenn zur dynamischen Radlastverteilung nach vorne auch noch der Lenkimpuls dazu kommt, anders kommt man aus der Kurve ja nicht mehr raus, kann je nach Schräglage schon mal das Vorderrad einklappen. Bei Nässe will ich mir das gar nicht vorstellen.

    Ein Überschreiben des Begrenzers durch einen Vollgas-Befehl wäre in vielen Situation sowieso kontraproduktiv.

    Allein wegen der neuen DCT-Modi eine gute Entscheidung.

    Aus dem entschleunigendem D und dem etwas zu sportlichen S wurde
    D, S1, S2 und S3, wobei der alte S etwa dem neuen S2 entspricht.

    Bei den neuen Modi ist eigentlich immer ein passender dabei und man muss seltener manuell eingreifen.

    Frage an ALLE:
    Kennt ihr eigentlich die Portalseite von unserem Forum?
    Da gibt es so viele nützliche Infos zu den einzelnen Modellen, dass man sie ruhig mal empfehlen kann ;) :

    NC750.de

    Wenn keiner die neue NX kennt fange ich mal mit dem Vermuten an:

    Auch die NX wird, wie die NCs, einen sogenannten Optionsstecker haben, an den optionales Originalzubehör, wie z.B. Heizgriffe oder Nebelscheinwerfer, angeschlossen werden kann.

    Du brauchst auf jeden Fall ein Zündungsplus damit die Scheinwerfer siche ausgeschaltet sind wenn die Zündung aus ist. Am Optionsstecker wirst du da ganz sicher fündig, aber wo der bei der NX sitzt ...

    Ich soll lesen?

    Entschuldige bitte, aber dann lies doch mal, was du geschrieben hast!


    Wenn du meinst, dass NSW laut StVO nur gemeinsam mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden dürfen, dann schreib das auch so. Du hast geschrieben, dass sie nur gemeinsam "funktionieren" dürfen, das beträfe den technischen Aspekt, also die elektrische Schaltung und ist somit falsch dargestellt.

    Außerdem gibt es diverse Motorräder mit serienmäßigem Tagfahrlicht, da ist nicht immer automatisch das Abblendlicht eingeschaltet.

    Desweiteren ist es sogar falsch, dass die Nebelscheinwerfer nur mit Abblendlicht gemeinsam eingeschaltet werden dürfen:

    "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden." StVO §17 (3)


    #korrektklugscheissen