Windstill ist es in den Ecken, wo immer der Dreck liegen bleibt! ![]()
Beiträge von -BW-
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Zitat von PraetorAlles anzeigen
Aktualisierung: Nach Prüfung durch den Händler behauptet dieser, es seien nur optische Mängel.
Auch ein optischer Mangel ist ein Mangel!Wie alt ist das Fahrzeug?
Gewährleistung?
Innerhalb der Gewährleistung ist der Händler dein Ansprechpartner. Kann nicht nachgebessert werden muss getauscht werden.
Was Honda dazu sagt kann dir dann eigentlich egal sein. -
Keine Plane!
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Zitat von joc_rtAlles anzeigen
Heute habe ich trotz Regen keine kalten finger bekommen
und die Griffheizung war garnicht nötig.
Und sie wäre bei Regen auch nicht ratsam.
Die Klimamembran braucht ein Dampfdruckgefälle damit sie in der richtigen Richtung das Wasser durchlässt.
Ist es draußen wärmer werden die Hände nass. -
Zitat von tom290Alles anzeigen
Hallo BW
War bei Polo aber die meinten es würde für Honda keine passenden geben
Ich werde mal zu louis gehen und mal genauer nachfragenGruß Jürgen
Schönen Gruß,
die sollen die Packungen doch einfach mal aufmachen und reingucken:https://www.motorcycle-store.d…ergewicht-MA512::165.html

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Rizoma hat auch schöne Teile, auch in rot und mit Adaptern, U-Scheiben etc. Wie die Gilles auch bei Polo zu bekommen.
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Nur 10 Sekunden Suche, es gibt nämlich noch viel schlimmere.

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Zitat von linus.sykeAlles anzeigen
Ich lese nicht raus, dass Torsten grundsätzlich die Schuld von Alpi bezweifelt.
Selbstredend war die innerorts extrem zu hohe Geschwindigkeit des Motorrads die nicht diskutable Ausgangsbasis des Unfalls.
Torsten versucht, alle denkbaren und möglicherweise relevanten Nebenaspekte, die ebenfalls Einfluss auf den Unfall gehabt haben könnten, mit einzubeziehen, um ein Gesamtbild des Hergangs zu zeichnen, um wiederum daraus schuldmindernde Aspekte abzuleiten.
Schon klar.
Das hat mit Sicherheit der Richter alles schon mit Hilfe von Aussagen und Gutachten geprüft, genau das ist nämlich seine Aufgabe.
Letztendlich geht es um den Umstand, ob der Unfall für Alpi vermeidbar gewesen wäre. Vermeidbar bei angemessener Geschwindigkeit!
Wenn das eindeutig bejaht wurde und auch noch eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit dazu kommt dann geht man für eine solche Fahrweise eben knapp 3 Jahre in den Knast auch wenn der überfahrene Fußgänger besoffen war. Da wird der Richter schon alle Aspekte, auch entlastende, abgewogen haben.
Und wenn sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger in Revision gehen wollen ist das meist ein Zeichen, dass der Richter so falsch nicht gelegen haben kann.
Das müssen wir hier ohne echtes Hintergrundwissen und als juristische Laien nicht auch noch durchkauen! Das ist dann nur Stochern im Nebel.Zum Vergleich eine "kleine Unachtsamkeit":
In Berlin gab es gerade erst wieder ein Urteil gegen einen LKW-Fahrer, der beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer getötet hat. Es gab Tagessätze, insgesamt 2.800 € und kein Fahrverbot. -
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