Zitat von Michi94
Auf Schmerzensgeldansprüche verzichte ich da mir nichts größeres passiert ist.
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Das würde ich auf jeden Fall nicht schreiben. Verletzungen etc. umgehend von einem Arzt attestieren lassen.
Zur Sache hinsichtlich einer möglichen Strafanzeige, was in dem Thread noch nicht erwähnt wurde: Hast du einen Gesundheitsschädigung erlitten fängt sich dein Unfallgegner ganz schnell eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß §229 StGB ein, wenn du dies der Polizei so mitteilst. Je nachdem wie sich dein Unfallgegner verhalten hat, könntest du ihm noch eins "reinwürgen".
Aber die Hintertür mit dem Schmerzensgeld würde ich mir auf jeden Fall offen lassen.
Und wie meine Vorredner schon erwähnt haben, würde ich das Schreiben von einem Anwalt verfassen lassen. Versicherung nehmen dich unter Umständen nicht für voll, wenn du als private Person Ansprüche stellst. Und jeder halbwegs engagierte Anwalt, ob nun spezialisiert auf Verkehrsrecht oder nicht, sollte diese Ansprüche ohne größere Probleme erwirken können.
Mein Tipp: Zu einem Anwalt in der Nähe gehen, beraten lassen und anschließend entscheiden, wie das weitere Vorgehen ausschauen soll.
Und in erster Linie bin ich froh, dass du keine schwerwiegenden Verletzungen davongetragen hast, geschieht leider viel zu häufig. 
Also dann gutes Gelingen und hoffentlich einen schönen Urlaub auf einem neuen 2Rad.