Das Amtsgericht weiß natürlich überhaupt gar nichts von der Höhe des Erbes! Woher auch?
ABER ganz WICHTIG ist, dass du nicht einen einzigen Cent aus der "Erbmasse" mit deinem eigenen Vermögen
"vermischst"! Dann nämlich hast du de facto das Erbe angenommen! (Also auch nicht mal den im Bett der Verstorbenen
gefundenen 1Euro ins eigene Portemonnaie stecken!!!)
Ich habe das Spielchen auch durch...
Ich hatte damals ein neues Konto eröffnet und nannte es "Erbschaft". Da ging vom gefundenen 1-Euro-Stück bis hin zur
Rente für den Monat alles drauf. Bloß nicht aufs eigene, persönliche Konto oder in die eigene Geldbörse!!!
Dann hast du "in Ruhe" 6 Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
Anfrage beim Altenheim, ob Außenstände zu verzeichnen sind.
Sich mit den eventuell vorhandenen "Mit-Erben" in Verbindung setzen und Omas-Hinterlassenschaft durchsuchen nach eventuellen Papieren!
Einen Anwalt brauchst du dazu eigentlich nicht. Das würde nur eine Rolle spielen, wenn es Erben gibt, die mehr fordern, als ihnen zusteht.
Dann ist m.E. ein Anwalt unerlässlich!
Gruß
Andy