Zitat von sin_moto
Ich habe einen Bekannten, der wurde eines schweren Verkehrsdeliktes überführt, und soll jetzt, zwei Jahre später, seinen Schein für eine Weile abgeben, worüber er ziemlich sauer ist.
Nun ist das ein schweres, nicht zu billigendes Delikt, so sehe ich das jedenfalls, aber verjährt so was nicht trotzdem irgendwann?
Ich kann noch mal nachfragen, aber ich glaube, er ist mit um die 1 Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten.
Hätte da sein Schein nicht sofort eingezogen werden müssen, verbunden mit der Zahlung einer ordentlichen Geldbuße?
Er meint, so hätte es laufen müssen, und da wäre in diesem Fall längst alles ausgestanden und er könnte seit geraumer Zeit wieder fahren.
Wie denkt ihr über seine Bestrafung nach zweijähriger Funkstille?
Es grüßt
sin_moto
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Deine Angaben sind etwas "schwammig" um hier vernünftige Auskunft zu erteilen...
Zunächst einmal ist es grundsätzlich nicht unerheblich, welcher Beweis erhoben wurde.
Würde eine Plutprobe entnommen?
Ist ein beweiserheblicher Nachweis über eine AAK (Evidential) geführt worden?
Werden Ausfallerscheinungen vorgeworfen?
Würde ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet?
Fragen über Fragen ohne deren Beantwortung eine vernünftige Auskunft nicht möglich ist.
Grundsätzlich liegen die Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten bei 3 bzw. 6 Monaten (deliktsabhängig), bei den Straftaten kommt es bei der Verjährung auf die Strafandrohung an.
Es gibt aber auch noch diverse Möglichkeiten der.Verjährungsunterbrechung. Ob diese im vorliegenden Fall auch eingetreten ist, kann man nur mit einen Blick in die Akte klären.
Im vorliegenden Fall rate ich dringend zu einem Anwalt. Der wird nach Akteneimsicht weitere Auskünfte geben können.