Zitat von Pilzpfanne
Ulrich
Ja worüber du wirklich diskuktierst ist mir langsam unklar. Auf meine Fragen weichst du aus und stützt deine Argumentation auf Vermutungen.
Der Friedenswille Deutschlands ist mit dem 2+4 Vertrag festgelegt und durch die 4 Besatzungsmächte anerkannt. Dies ist auch völkerrechtlich vollkommend ausreichend. Da er ein Statusvertrag ist, gilt dieser Vertrag auch für alle Drittstaaten, die am 2. WK beteiligt waren.
Ich weiß auch nicht, was du dir davon versprichst. Was wäre die Konsequenz, sollte Deutschland mit jedem Feindesstaat des Dritten Reiches einen Friedensvertrag schließen. Gerechtigkeit gegenüber wen? Genugtuung?
Die Realität hat uns doch schon längst eingeholt.
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Anscheinend diskutieren wir hier wirklich aneinander vorbei, sorry! Der formelle Status spielt eben eine wichtige Rolle in den beiden Fragen, die hier aufgeworfen sind, unabhängig davon, ob man Deutschland einen "Friedenswillen" unterstellen darf und unabhängig davon, ob die BRD nach dem Anschluss der DDR völkerrechtlich anerkannt ist.
Ergänzung: Das Londoner Schuldenabkommen (1953) sah vor, dass am Tage, an dem Gesamtdeutschland mit seinen ehemaligen Kriegsgegnern einen Friedensvertrag schließt, die Frage der Reparationen abschließend verhandelt wird. Der 2+4-Vertrag beruft sich in der Präambel auf die europäische Friedensordnung und hat zweifelsohne den Charakter eines Friedensvertrags, durfte jedoch nicht Friedensvertrag genannt werden. Darauf legte vor allem der „Einheitskanzler“ Helmut Kohl größten Wert. Zeitgenössische Dokumente machen erst gar keinen Hehl daraus, warum der Begriff „Friedensvertrag“ von westdeutscher Seite penibel vermieden wurde. Hierzu ein Zitat: „Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen […] Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Dieter Kastrup auf Beamtenebene schon durchgesetzt hatte.“ (Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen a.D.: Erinnerungen. Siedler, Berlin 1995, S. 846)