Beiträge von Sigi64

    Steht m. E. doch da:


    Klarstellung, dass das GG auch nach der Wiedervereinigung weiter gilt.



    Kann-Bestimmung, keine Muß-Bestimmung. Ich sehe nicht, dass da ein Zwang festgelegt wurde, dass GG schnellstmöglich zu ersetzen. Außerdem ist kein Zeitrahmen angegeben. Kann ja noch kommen. Oder eben auch nicht.


    Ist doch nett, dass das GG sagt, dass es automatisch ungültig wird falls eine neue Verfassung beschlossen wird.



    Ob Deutschland für den einen oder anderen eine Verfassung hat oder nicht, nur weil das Ding Grundgesetz heißt, ist für die tägliche Rechtspraxis völlig unerheblich.
    Man darf ja auch der Meinung sein, dass es auf deutschen Landstraßen keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Die Fahrerlaubnis wird so oder so im Fall der Fälle weg sein.

    Gerne. Wortklauberei ist auch mein Steckenpferd.


    Die deutsche Verfassung heißt Grundgesetz.
    Das GG wurde durch die Einigungsvertrag etwas angepasst und gilt seitdem als gesamtdeutsche Verfassung. Daß der verfassungsgebende Gesetzgeber das nur leicht modifizierte GG als gesamtdeutsche Verfassung belassen hat, heißt nicht, dass wir uns in einem illegitimen Zustand befinden.



    Der "Beitritt" der 5 "neuen" Länder war eine Möglichkeit des Vollzugs der Wiedervereinigung. Aus dem Wort "Beitritt" abzuleiten, dass die Wiedervereinigung im Sinne des GG nicht stattgefunden hat, halte ich für verwegen.



    Das wisst Ihr bestimmt alle selbst, aber der Vollständigkeit halber:
    Aus dem GG wurde 1990 die Aufforderung, die Einheit zu vollenden entfernt, um weitere "Beitritte" von Pommern, Schlesien, West- und Ostpreußen von vornherein zu verhindern. ;)

    :text-goodpost: Das sehe ich genauso. So lange die nationalen Regierungen aus innenpolitischen Gründen nahezu alle Aktionen der EU ausbremsen können und der EU nur noch den unattraktiven "Rest" (z.B. Normkrümmung von Bananen) um Entscheiden übriglassen, wird sich an der Akzeptanz der EU nur wenig ändern.
    Es sind aber die nationalen Regierungen (allen voran Deutschland - nicht nur das Vereinigte Königreich), die dieses verheerende Bild erzeugen, nicht die immer dafür gescholtenen Politiker in Brüssel.


    Wenn's nach mir ginge, hätten wir schon längst viel, viel mehr Europa als weniger.
    Das heißt aber auch: nationale Kompetenzen endlich komplett nach Brüssel abgeben: Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Verteidigungspolitik, Sozialpolitik.
    Vor allem auch Schutz der Außengrenzen durch die EU selbst und nicht nur durch die, die zufällig das Pech haben, geographisch an der Außengrenze der EU zu liegen.


    Ich vermute mal, dass ich dafür in einem bestimmten politischen Lager als Nestbeschmutzer und Unpatriot dastünde. ;)



    Wenn Cameron das Referendum nicht nur als reine Ablehnung konstruiert hätte, sondern als implizite Zustimmung zu konstruktiven Veränderungen (z.B. Austritt bis Ende 2020 ja, aber nur wenn bis Ende 2020 die oben genannte Weiterentwicklung und stärkere Integration der EU keine Fortschritte macht), dann hätte es sinnvoll als Ansporn zur Weiterentwicklung beitragen können, im Sinne von "jetzt müssen wir mal alle unseren Arsch bewegen, sonst sind die Briten weg".
    So aber war es nur ein lauwarmes Nein, von dem keiner weiß, was er wirklich davon halten soll.


    Diese Benennung der Alternative zum Nein zur EU, der Alternative zur Dekonstruktion, fehlt mir bei allen europäischen "neuen Wertkonservativen" völlig, besonders bei der, die die "Alternative" hierzulande im Namen trägt.
    Ich muß daher davon ausgehen, dass einfach keine europäische Weiterentwicklung gewollt wird. Also zurück zum deutschen Nationalglück!


    Das ist der Punkt, den ich oben meinte.

    Finde ich gut. Dann kannst Du sicher auch gut nachvollziehen, wenn jemand wie Merkel einsieht, dass die (übrigens von ihr selbst vehement geforderten) Dublin-Regelungen in der Realität Schwachsinn sind.


    Sicher ist die Bevölkerung heute im Schnitt gebildeter als vor 70 Jahren und in der Lage "verantwortlich" über Einzelthemen zu entscheiden. Auch wenn sich eine Mehrheit für eine andere Gesellschaftsform findet, kann ja die Verfassung komplett durch eine neue ersetzt werden und Deutschland somit neu gegründet werden. Die Franzosen machen das ja auch alle paar Jahrzehnte. Wofür Plebiszite aber nicht taugen, ist, die parlamentarische Demokratie komplett zu ersetzen.


    Wenn man sich die Aussagen führender AfD-Vertreter des letzten Jahres ansieht, wird man jedoch den Eindruck nicht los, dass parlamentarische Entscheidungen grundsätzlich abgelehnt werden, sie als Kungelei einer Elite, eines "Polit-Medien-Wirtschafts-Kartells" diffamiert werden und daher Volksentscheide einzig eingeführt werden sollen, um dieses, übrigens demokratisch legitimierte, parlamentarische System durch eine "Parallel-Volksdemokratie" zu entmachten.


    Ähnlich wird gegenüber der EU argumentiert. Konnte man gestern bei Maischberger wieder beobachten als Strache die üblichen rechten Positionen und Wortschöpfungen absonderte. Die EU wäre auf dem Weg zu einem "zentralistischen Bundesstaat", die in Brüssel wären ja nicht mal demokratisch gewählt.


    Was jetzt? Zentralistisch oder Bundesstaat? beides schließt sich ja wohl eindeutig aus.
    Und demokratisch gewählt wird die Kommission durch das europäische Parlament, das wiederum durch das EU-Volk gewählt wurde. Auch in Deutschland wird die Regierung nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Volksvertretern.

    Genau, es geht primär um Kriegsflüchtlinge, die temporär Zuflucht suchen. Danke für die Klarstellung!
    Dann könnten wir doch jetzt wohl mal aufhören, die ganze Zeit absichtlich von illegalen Einwanderern zu sprechen und uns dem Thema Kriegsflüchtlinge zuwenden. ;)




    Müssen Kriegsflüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention, die nicht hierbleiben wollen, jetzt auch einen Asylantrag stellen? Wenn nicht, dann wäre das Argument mit dem Land in dem sie EU Boden zuerst betreten recht dünn, oder (Die Regierung hält sich nicht an Gesetze ...usw.)?

    Ob man das herrlich findet oder ob man gleichgültig dazu steht, sachlich ist es richtig. Wie sich die Abwicklung eines Staates in Zeitlupe anfühlt, kann man sich in Japan eindrucksvoll ansehen. Auf dem Land wird dort nichts mehr investiert. Für wen denn? Die Bevölkerung überaltert und schrumpft. Ohne Gegenmaßnahmen der Regierung.

    Wolfgang mein Freund :obscene-drinkingbuddies: , wo liest Du heraus, dass ich dieser Meinung bin? :think:


    Was angemessen ist, bestimmen immer noch die Gesetze und wenn es sich der Staat nicht leicht macht und Verhinderungsgründe anerkennt, heißt das noch lange nicht, dass ich in jedem Fall der gleichen Meinung bin. :naughty:
    Muß ich deswegen den Staat und seine Institutionen als Ganzes ablehnen?



    Grundsätzlich halte ich wesentliche Inhalte oder Law and Order Ideen zum Umgang mit Flüchtlingen dieses Threads für eine reine Phantomdiskussion, da sie in der Realität 0% Chance auf Umsetzung haben. So in etwa wie, ich hätte gerne, dass der Himmel pink ist.
    Grundrechte sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht einschränkbar oder wegnehmbar.
    Auch eine AfD-Regierung könnte das nicht.
    (Nur durch einen Putsch oder eine Abschaffung der BRD. ;) Aber das will die AfD ja gar nicht, oder? Wie war das noch? "Niemand hat die Absicht eine Mauer...")



    Es gibt die sogenannte Ewigkeitsklausel im Art. 79 Abs. III GG, die über unveränderliche Artikel im Grundgesetz ausschließt, dass die Demokratie und die Grundrechte abgeschafft werden können. Wir sind sozusagen von den Vätern des GG zur Demokratie verdammt. Dazu gehört auch, dass die Institutionen der Demokratie vor dem Volkswillen geschützt sind, ergo keine bundesweiten Volksabstimmungen. Wenn man so will, halten die Mütter und Väter der BRD das Volk für zu blöd, um die eigene Demokratie dauerhaft zu erhalten. Aus gutem Grund wie man in letzter Zeit beobachten kann.


    Wie dem auch sei, folgende Artikel im GG sind neben Art. 1 (Menschenwürde) unantastbar (und auch wenn es den einen oder anderen noch so stört, keine Bundesregierung kann ohne Verletzung des Artikel 1 GG Kriegsflüchtlinge am Einreisen in die BRD hindern):


    die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft (Art. 1 Abs. 2 GG),
    die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG),
    das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
    die Staatsform der Republik (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1 GG),
    das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
    das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG),
    das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG),
    die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG),
    die Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 Hs. 1 GG),
    die Bindung der Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) an die Verfassung und das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG).