Nee. Links nicht, rechts nicht, WD 40 nicht, anwärmen nicht. Jetzt muss der Händler ran. Ich bekomme weder die Konter Mutter noch den Adapter selbst bewegt. Frustrierend!
(Tippe auf Schraubensicherung)
Beiträge von holding_off
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Alles schöne Worte, aber der Lärm auf der Terrasse ist trotzdem mancherorts unerträglich.
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ich zitiere mich mal selbst "Falls er eine Privathaftpflicht hat, wird die das übernehmen, denn der Schaden ist nicht bei Gebrauch eines Kfz entstanden", sog. Benzinklausel. Schäden, die bei / durch die Benutzung eines Kfz geschehen, sind nie drin.
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Der Kunde ist auf jeden Fall dran aus unerlaubter Handlung, § 823 BGB. Falls er eine Privathaftpflicht hat, wird die das übernehmen, denn der Schaden ist nicht bei Gebrauch eines Kfz entstanden. Der Händler schuldet eventuell aus Vertrag, wenn er im Rahmen des Erbringung seiner Leistung gegen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Aufbewahrung des Krads verstoßen hat. Das würde ich aber nicht mal eben ganz locker aus dem Handgelenk bejahen. Werkstätten müssten ansonsten Kundenfahrzeuge generell auf abgeschlossenen Flächen ohne Publikumsverkehr abstellen. Mit "Bringschuld" hat das alles nichts zu tun.
P.S: Mit der Abtretungserklärung wäre ich ganz vorsichtig. Unbedingt prüfen, ob nicht eine Klausel drin ist, nach der Du den nicht von der Versicherung erstatteten Betrag selbst zahlst.
VG holding off
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Hallo Zusammen,
gestern wollte ich noch schnell einen Ram-Mount (B 272) unter den linken Spiegel schrauben. Den gesamten Spielgelarm bekomme ich natürlich schon ab, aber kann mir bitte jemand sagen, wie ich den Adapter darunter abbekomme ? Ich habe es im Uhrzeigersinn versucht, da ja anscheinend ein Linksgewinde auf dem Spiegelarm ist, aber nichts bewegt sich. Die Kontermutter ist dermassen fest, dass sie mit einem 14 Gabelschlüssel rund zu werden droht. Mache ich was falsch?
VG holding_off
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Kantholz, wenn zu viel Geld da ist, Liftstick. Hauptständer ist teuer und schwer.
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Ram mount auf dem rechten Bremsdeckel mit x-grip halterung. Leider ziemlich teuer.
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Versicherungsbedarf ist einfach zu beurteilen:
a) Kann ich den potentiellen Schaden auch bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht selbst tragen, z.B. Todesfall für Hinterbliebene oder Berufsunfähigkeit? Muß man versichern.
b) Ich kann den Schaden ertragen? Dann gilt: Wenn Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenshöhe > Versicherungsprämie, dann versichern. Die Annahmen muß jeder für sich selbst treffen. Der Ansatz "ich habe nicht vor mich abzulegen, dann passiert das auch nicht" ist ziemlich mutig.
VK hat zumeist nur Sinn, wenn die Prämie niedrig ist oder man einen Totalschaden auf jeden Fall ausschließen muss.
Gruß h_o
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Wieder was gelernt!
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Meine Pfote ist weit weg davon. Da käme ich nie zufällig dran.