Beiträge von holding_off

    Falls hier auch Fragmente zulässig sind ...


    ... ein kleiner Abschnitt einer Tagestour vorbei am Lac de Castillon. Das vorneweg ist ein Integra, das Kamerafahrzeug eine GS. Die Einblendungen vibrieren etwas, da das Video erst nachträglich stabilisiert wurde. Gefilmt mit einer Garmin Virb.


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    VG holding_off

    Nicht, dass ich TTIP befürworten würde ( die Inhalte werden ja geheim verhandelt und man erfährt nicht viel darüber) aber ich wundere mich schon dass alle davon ausgehen, dass ein Außenhandelsabkommen gerade für die Volkswirtschaft schädlich sein wird, die den größten Außenhandelsüberschuss der Welt hat.

    Wobei die Geschichte mit dem Richter und dem Polizisten zumindest so gar nicht stimmen kann, denn die Justiz und die Polizei (Exekutive) sind organisatorisch streng getrennt. Der Strafrichter kann einem Polizisten (der im Verfahren immer nur Zeuge ist) keine Anweisung zur Vernichtung von Akten o.ä. erteilen. Das könnte vielleicht der Staatsanwalt, aber nicht der Richter.

    für 2,75€ bekommt man 2000 Blatt; für 5000 Euro also ca. 3,6 Mio Blatt. Bei einem Verbrauch von 6 Blatt pro Schuß und gesunden 2 Stuhlgängen am Tag kann ich also in einem einzelnen Erwerbsvorgang den Bedarf von 830 Jahren decken. Das reicht mir an Privatsphäre.

    Nur befasst sich de r Kommentar mit etwas, von dem nicht die Rede ist, nämlich der Abschaffung des Bargelds. Die Unterstellung, auf eine Begrenzung folge unausweichlich die Abschaffung ist genauso wie die Behauptung, die Einführung von Verkehrsregeln führe zwingend zum Verbot des Individualverkehr.

    Zitat aus der FAZ von heute:


    "[Urteil des BGH aus 1988] Darin heißt es, dass ein Polizist niemals auf einen Menschen schießen dürfe, der nur „seiner Anhalteverfügung“ nicht nachkomme, wenn nicht „die ihm bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt“. Durch die unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers ist die öffentliche Sicherheit nicht „erheblich“ gefährdet. Damals stellte der BGH klar: Paragraph 11 des UZwG bezweckt die Sicherung der Grenze „vor besonders gefährlichen Tätern“.