Beiträge von Hesl

    Hallo Michael,
    Ich kann dir dazu nur raten, in diesem Thread
    http://www.nc750.de/forum/view…&hilit=steckdose&start=50
    zu lesen. Dort sind auch Bilder drin (unter anderem von mir). Aber viel wichtiger sind die Posts von Hinti: dort siehst du eine Zeichnung des Batteriefachs und mit einem roten Pfeil markiert den Verteiler, der über die Zündung geschalteten Strom führt. Ich habe meine USB-Steckdose daran angeschlossen - funktioniert einwandfrei. Da kommst du mit vergleichsweise wenig Gefummel dran.


    Übrigens: eine normale Steckdose zieht keinen Strom, solange nichts eingesteckt ist, das Strom verbrauchen könnte. Und wenn du sie so wie matthifant einbaust, kann gar nix mehr passieren, selbst, wenn du die Steckdose direkt an die Batterie anschließt. Strom ziehen allerdings die USB-Steckdosen, in die eine Leuchtdiode verbaut ist. Zwar ist es rechnerisch sehr unwahrscheinlich, dass diese LED so viel Strom zieht, dass die Batterie merklich darunter leidet, aber man weiß ja nie. Deshalb beruhigt es den Besitzer, wenn eine solche Steckdose an geschaltetem Strom hängt. :roll:


    Unsere KFZ-Haftpflicht hat sich damals mit dem Hinweis auf "Kind unter 7 Jahre" geweigert, das zu zahlen. Und wenn, wäre es auch blöd gewesen, weil wir dann höhergestuft worden wären und den Schaden dann auch selbst bezahlt hätten. Und die Private Haftpflicht zahlte auch nicht :doh:


    Man kann sich dann natürlich nen Anwalt nehmen, aber der ist nach zwei oder drei Briefen teurer als der Schaden, um den es ging...

    Ich kenne das halt auch aus eigener Erfahrung: Kleiner Sohn (6) steigt aus dem Auto aus und drückt die Tür gegen das daneben stehende, niegelnagelneue Auto. Deren Besitzer, die wir entfernt aus dem Sportverein kannten, waren natürlich sauer. Familien-Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Ich hab's dann privat bezahlt :shock:


    aber man muss ja auch nicht jedes Gesetz verstehen :?: :whistle:


    Das muss nicht unbedingt sein! Es gibt Fälle - wenn ich mich recht erinnere, ist es so, wenn man den Eltern keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwerfen kann -, in denen weder die Eltern noch die Haftpflichtversicherung zahlen muss. Im Zweifel bleibst Du dann auf dem Schaden sitzen. Vielelicht ist hier im Forum ein RA oder ein Versicherungsfachmann, der es genauer weiß...


    Edit: Hab mal kurz gegoogelt, hier stehts: http://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/

    Ich habe drei motorradfahrende Freunde in der Nähe und wir sind öfter zusammen unterwegs, also maximal vier Leute. Das ist aus meiner Sicht noch gut zu überblicken - wenn man denn eine vergleichbare Fahrweise hat, was Geschwindigkeit und "Risikofreude" beim Überholen angeht. Wir fahren alle recht defensiv, und wenn wir mal einen verlieren, bleibt der vordere Teil der Gruppe eben mal an einer geeigneten Stelle stehen und wartet. Keiner würde in dem Fall weiterfahren und erwarten, dass der Hintere dann mal so richtig Gas gibt, um wieder aufzuschließen.


    Ach ja, Spaß haben wir trotzdem. Oder vielleicht ... deshalb?!?
    :whistle:


    Alter Finne, wenn die Design-Ingenieure von Honda das Teil an einem "ihrer" Motorräder sehen, gibt es spontane Selbstverbrennungen vor den Werkstoren. Was soll denn der Metallwarenladen an einer X? Vielleicht, wenn man ne Nebenrolle im nächsten "Mad Max"-Film bekommen hat, aber sonst...
    :doh: