Beiträge von Duc

    Wie ist das mit der Schräglagenfreiheit bei einer Tieferlegung?


    Die Nippel am Haupständer sind nicht gefedert und wären noch tiefer...

    Mit einem gut geflickten Reifen setzt man nichts aufs Spiel. Ich bin tausende Kilometer so gefahren, langsam und auch sehr schnell, ohne irgendwelche Probleme. Ausserdem kenne ich niemand, der mit einem geflickten Reifen je Probleme hatte. Ihr etwa?


    Da muss ich widersprechen. Ich denke dein Händlerbild ist veraltet. Internetverweigernde Händler werden aussterben. Spätestens wenn die gutverdienende, forumslose Generation statt auf das Motorrad in den Rollstuhl steigt.


    Dank einem Forum hab ich jetzt einen verstärkten Rahmen an der Sugi K5 => Der Kunte hat wirklich einen besseren Schutz. Und ja, mein Händler nimmt mich erst, wenn ich ihn mit einem "Forum-Problem" aufsuche. Denn nur so ist auch er auf dem aktuellsten Stand.

    Kleine Anmerkung für alle mit Schweizer Nummernschild:


    Blinker sind nicht obligatorisch :naughty:


    Soll jetzt keine Debatte auslösen, ist nur eine sachliche Info.

    Für teuer Geld einen zugelassenen Auspuff.


    Für wenig zusätzlich Geld dieser nicht mehr zugelassen :think:


    Ausgaben beim Auspuff rational zu begründen ist schwierig. Ich persönlich finde
    einen tiefen, satt klingenden Motor gut. Wenn dieser Ton nicht ganz der StvO
    entspricht ist mir das egal. Jedem das Seine. Die Qualität des Akrapovic ist mir
    das Geld wert. Für viel weniger gibts andere Anlagen, für gar kein zusätzliches
    Geld gibt die gut verarbeitete Originalanlage.

    Hab heute entdeckt, dass ich auf beiden Seiten die untere Schraube der Soziusrastenanlage verloren habe. Habt ihr eure noch?

    Freigegeben nicht, aber sieht optisch nach Original aus (ist es ja auch). Die ganz genauen Hüter des Gesetzes schrauben schon mal den dB-Killer raus um sicher zu sein, dass dieser nicht gekürzt wurde. Drei Millimeter mehr im Durchmesser bemerkt niemand.
    Wie der grössere Eater wirklich aussieht werde ich hier posten, sobald ich ihn habe.


    Höchststrafe für das Fahren mit zugelassener Anlage ist eine Anzeige in der Schweiz. Diese endet mit 1-3 Mte. Fahrverbot und Busse plus Schreibgebühr (+/- 1000.-).