Zitat von Sugram0
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mag ja sein, dass die eine oder andere Szene ganz witzig ist
aaaber
solche train-horns können irreparable Gehörschaden und Tinnitus hervorrufen. Das ist Körperverletzung!
Diese Zughörner werden in der Regel mit einem Druck von 8,6 - 9,6 bar betrieben und geben einen maximalen Schalldruckpegel von ca. 150 dB ab.
Die hört man kilometerweit und selbst ich höre diese Hörner noch relativ gut und meine Hörgeräte können "nur" einen max. Schalldruckpegel von 132 dB abgeben.
Ein sehr lauter Auspuff mit 110 dB ist im Vergleich zu diesen Hörnern nichts und die Mehrzahl hier im Forum findet einen lauten Auspuff auch nicht witzig und eher belästigend.
Deshalb dürfen solche Hörner in Deutschland nur laut Regelung Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung eingesetzt werden, um z.B. bei
unbeschrankten Bahnübergängen bereits einen halben Kilometer vorher mit diesem Horn vor den herankommenden Zug zu warnen.
Lokführer haben hier ihre festen Anweisungen und dürfen die auch nicht einfach so zum Spaß einsetzen.
In Florida wurde sogar von der Federal Railroad auf Grund der Lautstärke diese Hörner wegen Belästigung und Hörschädigungen abgeschafft.
Nachdem sich die Unfallrate an Bahnübergängen danach fast verdoppelt hat, wurden die dann gesetzlich wieder zugelassen.
Bei uns dürfen im Straßenverkehr Hupen, Hörner etc. aus 7 Meter Entfernung von dem Anbringungsort 105 dB nicht überschreiten.
Viele Grüße
Harry