Zitat von rykerAlles anzeigenIrgendwo hab ich mal gelesen, dass man generell den Tacho aus'm Bild lassen sollte.
@riker: Andreas es geht hier rein um Geschwindigkeitsverstöße und um eingestellte Videos bei YouTube.
Das war auch meine beantwortete Frage an Matthias!
Hier gibt es definitiv keine Gerichtsverwertbarkeit.
Das habe ich nicht irgendwo mal gelesen, sondern wurde so von einem Polizeibeamten informiert.
Nur im Strafverfahrensgesetz sieht das anders aus.
Hier ist die freie Beweiswürdigung Bestandteil der deutschen Strafverfahrensordnung und die Gerichte entscheiden
in richterlicher Unabhängigkeit, welche Beweise sie in einem Prozess zulassen, und hier kann ein Video zugelassen werden.
Viele Grüße
Harry