Ja, ich denke, dass ein Richter, der nachweislich ein Fehlurteil an einem Amtsgericht gefällt hat sicherlich nicht in Frühpension geschickt wird, da meine ich schon eher größere Fälle, die u. U. für uns als Ottonormalverbraucher nicht transparent sind. Und was ist ein Fehlurteil? Jeder der schon mal in einem Wahrheitsfindungsprozess gestanden hat und bei einer unklaren Lage eine Entscheidung treffen mußte sollte die Schwirigkeiten eines Richters erahnen können. (Beispiel: Kindererziehung in der eigenen Familie: Hat nicht jeder schon mal ein Fehlurteil gesprochen und die lieben Kleinen zu Unrecht mit einer erzieherischen Maßnahme belegt?) Einstellungen des Verfahrens unter Auflage sind gerade wenn man unschudig ist eine ärgerliche Sache. Nun ja, 400€ ist nicht gerade ein Trinkgeld, daß verstehe ich und das ist wirklich ärgerlich und eine große Akte, die sich ansammelt mit Gutachten und Gegengutachten ist sicherlich nicht im Sinn einer zügigen Urteilsfindung. Aber unser System gibt auch dem wirklich Schuldigen viele Möglichkeiten Sachverhalte zu finden oder zu konstruieren um sich einer möglichen Strafe zu entziehen. Ein Wohlhabener hat da sicherlich mehr Möglichkeiten als der arme Schlucker und manchmal wird nach Aktenlage entschieden, manchmal kommt es gegen Auflagen auch garnicht zu einem Prozess (und somit zu keinem Urteil), manchmal trifft es auch den Falschen, aber m. E. trifft es grundsätzlich schon die Richtigen.
LG Nicky