vom ADAC:
Frankreich: Schneller durch den Stau
- versuchsweise Testphase für Motorräder -
Was in Deutschland verboten ist, ist seit 01.02.2016 ist in einigen französischen Departements versuchsweise erlaubt: Das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen.
Die Neuregelung wird für den Großraum Paris (Region Ile-de-France) sowie die Departements Bouches-du Rhône, Gironde und Rhône eingeführt und ist bis zum 31.01.2020 befristet.
Sie gilt nur auf Autobahnen und sonstigen Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt – jedoch nicht im Baustellenbereich oder bei ganz oder teilweiser eis- oder schneebedeckter Fahrbahn.
Motorradfahrer dürfen auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen in jede Richtung zwischen ununterbrochenen Fahrzeugkolonnen durchfahren, wenn hierfür ausreichend Platz vorhanden ist.
Auf Fahrbahnen mit mehr als zwei Fahrspuren ist die Vorbeifahrt nur zwischen den beiden äußeren linken Fahrstreifen erlaubt.
Für den vorbeifahrenden Motorradfahrer gilt zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerdem muss das Vorbeifahren beispielsweise durch blinken angezeigt werden.