Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag

  • #1

    Gericht/Institution: OLG Hamm Erscheinungsdatum: 19.01.2016 Entscheidungsdatum: 18.12.2015 Aktenzeichen: 11 U 166/14 Quelle: juris Logo


    Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag


    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen unzureichend griffigen Fahrbahnbelag haftet, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt.


    Im Juli 2012 befuhr die Klägerin aus Lotte mit ihrem Motorrad Honda die L 967. Hinter der Ortsdurchfahrt Lemgo-Kirchheide stürzte die Klägerin bei regennasser Fahrbahn. An ihrem Motorrad entstand ein Sachschaden iin Höhe von ca. 2.100 Euro. Diesen hat die Klägerin vom beklagten Land unter dem Gesichtspunkt einer Verkehrssicherungspflichtverletzung ersetzt verlangt und behauptet, sie sei gestürzt, weil die Fahrbahnoberfläche im Bereich der Unfallstelle nicht griffig genug gewesen sei.


    Das OLG Hamm hat der Klägerin – unter Berücksichtigung der ihr anzurechnenden Betriebsgefahr des Motorrades – 75%igen Schadensersatz in Höhe von ca. 1.600 Euro zugesprochen.


    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat das beklagte Land die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Im Bereich der Unfallstelle sei der Fahrbahnbelag mindestens seit dem Jahre 2008 nicht griffig genug gewesen. Deswegen sei nicht mehr gewährleistet gewesen, dass auch ordnungsgemäß fahrende Motorradfahrer den Streckenabschnitt bei Nässe gefahrlos passieren könnten. Die fehlende Griffigkeit sei 2008 im Rahmen einer Straßenzustandserhebung festgestellt und dem Landesbetrieb Straßenbau spätestens im Jahre 2010 bekannt gewesen. Das Land sei gehalten gewesen, im Bereich der Unfallstelle durch eine Beschilderung auf die bei Nässe bestehende Schleuder- und Rutschgefahr hinzuweisen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe auf maximal 30 km/h zu begrenzen. Diese Beschilderung sei vorwerfbar unterblieben. Bereits deswegen hafte das Land. Ob das Land darüber hinaus auch gehalten gewesen wäre, den betreffenden Fahrbahnabschnitt baulich zu sanieren, könne im vorliegenden Fall dahinstehen.


    Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 19.01.2016

    Gruß NOVICE
    ich habe keine MACKEN, das sind special effects

  • #3


    Hallo Siggi,


    ich weiß nicht ob die ins schwitzen kommen, die lassen einfach eine ganze Menge neuer Schilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen aufstellen und schon ist das Thema durch.


    Außerdem lässt sich dann noch bei diesen neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen auch noch eine Menge Geld verdienen indem kräftig geblitzt wird.


    Alles wird gut.


    Liebe Grüße vom Bodensee
    Warmduscher

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!