Das mag zwar rechtlich theoretisch bedenklich sein. Ich denke aber, in der Realität kräht da kein Hahn nach. Es gibt so viele Dosen, die einen Sylt-Aufkleber auf dem Kennzeichen haben.
Ich habe mal aus Unwissenheit eine "Urkundenfälschung" begangen. Und zwar habe ich mir vom Fahrzeugschein eine beidseitige Farbkopie in der Größe 1:1 gemacht. Bei einer Kontrolle meinte der Polizist, dass das theoretisch Urkundenfälschung wäre. Wenn eine Kopie, dann so, dass sie zweifelsfrei vom Original abweicht. Also s/w, vergrößert, nicht beidseitig oder mit dem Wort Kopie gekennzeichnet. Außer dieser Empfehlung ist mir aber nichts passiert. Er hat sogar die Kopie als Ersatz anerkannt (was er auch nicht gemusst hätte). Habe jetzt eine Kopie in s/w im Handbuch.
Ein Problem liegt sicher vor, wenn du aus MS für Münster M für München machst, oder aus einer 3 eine 8.