Sachen gibts....kopfschüttel

  • #41


    Also so langsam fällt der Groschen :doh: Das ist nur witzig, wenn man voraussetzt, die Politesse hält den beleidigenden Sprücheklopfer für den falsch parkenden Fahrzeugführer, der nun unverschuldet mit dem doppelten Ärger rechnen muss. Das geht aus der erzählten Geschichte für mich erst mal nicht so richtig hervor. Als gespielter Sketch kann das gut funktionieren.
    Insoweit nehme ich dann meine anfängliche harsche Ablehnung doch deutlich zurück.

    Gruß
    -Frank-
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  • #42

    Meiner Meinung nach nicht grundsätzlich. In der Situation, wie ich sie beim Lesen verstanden hatte, gab es noch 2 weitere Behindertenparkplätze. Und wenn nichts los ist... wen juckt's :?: Paragraph 1 StVO jedenfalls nicht.
    Um 8 beim Brötchenholen am Wochenende parken mehrere hier viel rücksichtsloser. Direkt vor der Tür ist doch noch ein Stückchen näher und man hat die Kiste mit laufendem Motor unter Beobachtung.
    Wie definiert sich eigentlich "ruhender Verkehr"? Muss nur das Fahrzeug stehen oder auch der Motor? Und muss der Fahrer ausgestiegen sein?
    Neugierige Grüße,
    Klaus ;)

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