LED Rücklicht

  • #5

    Darunter steht: StVO-zugelassen: - (Strich)oder auch "gestrichen" oder wie soll ich es noch ausdrücken?


    Keine weiteren Fragen euer Ehren. :whistle:

  • #6

    "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze


    (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden."


    Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34221.htm

  • #7


    Tut mir leid, bei mir ist da nichts gestrichen, durchgestrichen oder sonst was.
    Will hier aber keinesfalls einen Streit anfangen. Wenn das bei Dir so steht möchte ich mich entschuldigen! ,

  • #8

    Also vielleicht bin ich a doof :roll:
    Aber für mich ist das Ding leider ganz klar nicht im Bereich der StVO zugelassen!
    Nelso

    Meine Reflexe sind miserabel. Einmal bin ich von einem Auto überfahren worden, das einen Platten hatte und von zwei Typen geschoben wurde


    Member of FNCR

  • #9

    Keep cool, wieso illegal? Sind halt nur nicht im Straßenverkehr zugelassen. Kaufen und betreiben im nichtöffentlichen Bereich steht doch jedem frei !


    Bikerman:
    Brauchst dich nicht zu entschuldigen, du kannst dir an dein Bike schrauben was du möchtest, deswegen werde ich mit dir keinen Streit bekommen.
    Ich finde bei dem Angebot nur keinen Hinweis auf die deiner Meinung nach vorhandene StVO Zulassung, vielleicht erläuterst du noch mal wo du die siehst.

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