Steuer vom Zollamt
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#2 Hallo,
die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen. Und das macht jetzt die Zollverwaltung - also jetzt normal!
http://www.zoll.de/DE/Unterneh…tfahrzeugsteuer_node.html
Gruß,
Torsten -
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#8 Zitat von cookie... habe vor einiger Zeit meine NC 700S verkauft und habe meine Reststeuer vom Hauptzollamt zurückbekommen !
Ist das normal ???
Wie Torsten schon geschrieben hat, ist das absolut normal und hat alles seine Richtigkeit.
Der tatsächliche Einzug der Kraftfahrzeugsteuer-Abgaben wurde im Jahr 2014 von den Ländern auf den Bund übertragen.Die Umstellung erfolgte schrittweise, da Millionen Datenbestände aus den Ländern (und vor allem unterschiedlichen IT-Systemen) in das System der Bundesfinanzverwaltung übernommen werden mussten.
Da die technische Übernahme und die komplette Abwicklung durch meine Behörde erfolgte, habe ich hierin Einblicke und Informationen erhalten.Die Anmeldung von Fahrzeugen erfolgt ganz normal bei der Zulassungsstelle. Das auszufüllende SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt jedoch nicht mehr das örtliche Finanzamt sondern eben das zuständige HZA (Hauptzollamt)- bei mir beispielsweise das HZA Darmstadt.
Zitat von EmilMir haben diese Nasen erstmal eine Mahnung fürs Auto geschickt. Wieso konnten die nicht einfach die Einzugsermächtigung übernehmen? Einen Brief mit einem Hinweis darauf habe ich gar nicht bekommen.
Was hier schief gelaufen ist weiß ich leider nicht.
Ein möglicher Erklärungsansatz wäre, dass bei der automatisierten Umstellung von Kontonummer und BLZ auf die SEPA-Daten zum Beispiel Füllnullen nicht eingefügt wurden. Da die Zahlungen automatisch eingezogen werden, kommt nur eine Fehlermeldung zurück, dass "bei der Abbuchung etwas schief gelaufen ist" und es wird eine Mahnung erstellt.Was natürlich auch sein kann: bei der Überführung in unser System der BFinV hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Hilft dir persönlich jetzt nicht direkt weiter, aber wir haben sehr geringe Fehlerquoten zu verzeichnen. Daher bitte ich einfach mal so pauschal um Verständnis
Ich hoffe, dem ein oder anderen geholfen zu haben
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#9 Musste man denn etwas ausfüllen und zurückschicken? Oder soll die Einzugsermächtigung automatisch umgestellt worden sein?
Ich hab jetzt erstmal den Betrag fürs Auto überwiesen (für die NC wird sicher auch noch gemahnt), das Formular mit den Einzugsermächtigungen aber noch nicht abgeschickt, damit nicht irrtümlich eingezogen wird, während meine Überweisung noch unterwegs ist. -
#10 Zitat von EmilMusste man denn etwas ausfüllen und zurückschicken? Oder soll die Einzugsermächtigung automatisch umgestellt worden sein?
Ich hab jetzt erstmal den Betrag fürs Auto überwiesen (für die NC wird sicher auch noch gemahnt), das Formular mit den Einzugsermächtigungen aber noch nicht abgeschickt, damit nicht irrtümlich eingezogen wird, während meine Überweisung noch unterwegs ist.
Hi Emil.Nein, du musstest nichts zurückschicken oder ein Formular ausfüllen.
Wenn du vorher per Einzugsermächtigung gezahlt hast, dann dürfte sich eigentlich für dich nichts ändern, außer, dass die abbuchende Stelle eine andere ist (HZA statt FA).
Wenn du vorher per Überweisung deine Steuer beglichen hast und nun auf Einzug umstellen möchtest, dann gibt es auf der Seite http://www.zoll.de ein entsprechendes Formular.
Sollte etwas eingezogen werden und sich das mit einer Überweisung überschneiden, dann müsste das meines Wissens nach automatisch zurückgebucht werden.
Alle Angaben sind unverbindlich. Ich stecke nicht direkt im (IT-)Umstellungsverfahren drin, habe aber einige Einblicke erhalten und hoffe, euch hier ein wenig helfen zu können
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