Haftpflichtschaden

  • #1

    Hallo Community,


    Am letzten Sonntag ist meiner Nachbarin leider ein kleines Missgeschick passiert. Sie ist auch motorrad Fahrerin und hat seit letztem Jahr ihren A2 Schein. Im Vorfeld hat sie sich eine schöne Honda VT500 Custom geleistet.


    Nun zum Missgeschick.


    Als sie am Sonntag nach hause kam parkte sie (Mann muss wissen, auf unserem Grundstück haben wir ein extra Zweirad Parkplatz, auf dem ca 15 Zweiräder jeglicher Größe wie Dominos parken) ihre Maschine rückwärts ein so wie sie das immer tut. (damit Sie Wenn Sie losfährt nicht rangieren muss)


    Nun während dem zurück setzen hat sie den halt verloren und ist nach rechts gekippt. Gelandet ist sie auf der CB600F Hornet bj. 2013 meiner Frau.
    Dabei wurde der Kühler auf ca. 4 - 5cm Länge um ca 1 cm eingedrückt.
    Das rechte Federbein, welches golden lackiert ist, zerkratzt
    und im Tank ist auch eine leichte Delle aber ohne kratz spuren. (ein ca. 3 cm langer leicht eingedrückter strich)


    Meine Nachbarin hat mir natürlich sofort Bescheid geben. Ich habe mich die Tage darauf mal erkundigt, in welcher Höhe den der Schaden wäre. Als mir mein freundlicher mitteilte, das alleine ein neuer Kühler bei 670€ kostet wurde mir klar, das wir die Sache doch lieber über die Versicherung klären sollten.


    Heute hat sich ihre Versicherung gemeldet, mit der Auskunft, dass sie den Schaden übernehmen.


    Jetzt weiß ich leider nicht wie ich weiter vorgehen sollte. Morgen jedenfalls habe ich einen Termin bei meinem HH. Der will sich die Sache genauer ansehen.


    Grus
    Tredas

  • #2

    Der Honda- Händler wird den Schaden reparieren, nachdem Du eine sog. Abtrittserklärung unterschrieben hast. Will heißen, Du bekommst Deine Maschine repariert und der Händler bekommt seine Kohle von der Versicherung. Du hast also ein repariertes Motorrad und mit den Finanzen nichts zu tun. So der Normalfall.

    Grüße,
    Micha.

  • #3

    Hallo Tredas!
    Ist natürlich dumm gelaufen :( :( :(
    Am einfachsten für dich ist es, bei deinem HH eine sogenannte Schadenabtrittserklärung zu unterschreiben. Dann kümmert er sich um (fast) alles.
    Er rechnet z.B. direkt mit der Versicherung vom Verursacher ab.
    Gruß Hondamac-Dieter

    NC700S
    Citroen C3

  • #4

    Jetzt ist es so, das meine Frau mit der Delle im Tank und dem zerkratzten Federbein Leben kann... Das schaut auch nicht so schlimm aus... Nur der Kühler, der nicht leckt, ist unser bedenken.
    Der heizt sich ja zum Teil auf mehr als 100° auf.. Nicht das der irgendwann doch mal platzt.


    Kann man sich das auch auszahlen lassen?? (die Maschine ist finnanziert)


    Gruß


    Tredas

  • #5

    Auszahlen ist auch möglich. Dazu braucht du einen Kostenvoranschlag den du bei der Versicherung einreichst. Für die ist der Schaden
    dann abgegolten und du kanst dann selber entscheiden was du reparierst oder reparieren lässt. Den Kostenvoranschlag must du dann allerdings
    meist selbst bezahlen. Ob du die Kosten dafür ersetzt bekommst weiss ich nicht.
    Gruß Hondamac-Dieter

    NC700S
    Citroen C3

  • #6

    also daß man ein gutachten selber zahlen muss hör ich das erste mal. wenn mir jemand mein fahrzeug beschädigt kann ich zu einem neutralen gutachter fahren und den schaden begutachten lassen. die kosten für das gutachten so wie den ausgewiesenen schaden übernimmt die gegnerische versicherung.
    allerdings müsste ich um auch die mwst. zu bekommen das fahrzeug repariert vorführen. ich habe aber auch schon von versicherungsverträgen gehört die mit niedrigeren beiträgen locken wenn du unterschreibst daß du im schadensfall auf einen neutralen gutachter verzichtest.

  • #7

    Kostenvoranschlag und ein Gutachten sind doch zwei grundlegend verschiedene Papiere.
    Kostenvoranschlag erstellt der Händler.
    Das Gutachten klar der Gutachter.
    Ich hab auch schon an mancher Stelle im Netz gelesen, dass ein Kostenvoranschlag erst einmal vom Schaden Nehmer bezahlt werden muss und das sowas von der gegnerischen Versicherung (Huk-Coburg) nicht übernommen wird.
    Die Frage ist aber auch, ob ein Kostenvoranschlag reicht. Man sagt ja, ab einem Schaden von mehr als 750€ sollte man ein Gutachten erstellen lassen...


    Grus


    Tredas

  • #9

    Moin,


    wenn der Kühler dicht ist, wird er auch dicht bleiben.


    salomonische Grüße,


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #10

    Hallo Tredas,
    wenn Du den Schaden nicht reparieren lassen willst, solltest Du Dich bei der gegnerischen Versicherung erkundigen, wie die Regulierung vorgenommen werden soll. Einige Versicherungen ziehen in diesem Fall einen gewissen Betrag von den im Kostenvoranschlag angegebenen Kosten ab. Meistens wollen Sie die auf Material und Arbeitskosten basierende Mehrwertsteuer nicht mit bezahlen. Ob das rechtens ist kann ich Dir nicht sagen. Aber um später bei einer evtl. Reparatur nicht auf der mehrwertsteuer sitzen zu bleiben, solltest Du Dich da genauer informieren.

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