Hey Forum, Ihr braucht ihn nicht...?Der Bussgeldkatalog 2014

  • #11

    Moin,


    und die wankten durch den Tannen Wald, denn sie hatten den Arsch voll Hannen Alt. PROST. :lol:


    vorsichtige Grüße,


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #12


    § 36 Abs. 2 StVZO enthält folgende Regelung: Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt.

  • #13


    Lässt sich einfach aushebeln, wenn du sagst du warst beim Becker nen Kaffee trinken oder einem Freund / einer Freundin irgend was bringen :P.


    Wie will man denn nachweisen, dass ich ohne Grund irgend wo hin gefahren bin? Manchmal fahre ich einfach nur tanken, ist ja auch ein Grund ...


    Für uns ist ja sogar schönes Wetter Grund genug ;)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!