Hallo zusammen,
wie im Hurric Pro 2 Thread zu lesen hat mir der Hurric die gesamte Hinterradschwinge verkratzt. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich Hurric aka Fechter hierfür haftbar machen kann. In der Montageanleitung (.pdf]Link) steht, dass der Schalldämpfer nicht mit der Hinterradschwinge in Verbindung kommen darf. Ich vermute, dass er dieses bei mir jetzt nur im Soziusbetrieb der Fall war, aber irgendwie muss er ja dran gekommen sein:
[album]4257[/album]
Was meint ihr (evtl. auch die Rechtsexperten unter uns): ist ein Zubehörhersteller für solch einen Schaden haftbar? Die Klausel in der Montageanleitung kommt mir doch etwas schwammig vor, denn wofür kaufe ich denn ein Zubehörteil extra für meine Maschine wenn es eigentlich nicht richtig passt?
Außerdem stellt sich mir die Frage was ich jetzt mit der Schwinge machen soll. Einfach drüberlackieren? Selbst wenn das gehen sollte wird sie die Farbe ja gleich wieder abkratzen. Und ich bin vom Klang des Hurric auch zu begeistert um ihn wieder abschrauben zu wollen.
lg
Andy