Ich bin einfach zu gutmütig...

  • #12

    Puh Robin,
    da warst Du aber sehr mutig! Gut, dass Dir nichts passiert ist! In der Dunkelheit Deinen Pkw dahinter auf dem Seitenstreifen abzustellen, lenkt erst einmal von der eigentlichen Gefahr ab, die durch Deine Absicherung auch nicht unbedingt leichter erkennbar wird. Dann springt da auch noch jemand an der Fahrbahn rum, niemand weiß warum - das kann leicht in die Hose gehen.
    Deine Wille, zu helfen, schätze ich sehr hoch ein, aber wenn man nicht weiß, wie man es richtig macht und nicht die richtigen Mittel dabei hat, um richtig zu helfen, ist es manchmal besser, wenn man nicht hilft (was für ein Satz... :confusion-seeingstars: !)!

  • #13

    Ein beleuchteter PKW mit eingeschalteter Warnblinkanlage macht ja erst mal auf eine Gefahr aufmerksam, die in der Dunkelheit wahrscheinlich gar nicht oder so gut wie nicht zu erkennen gewesen ist.
    Was anderes wäre mir in dem Moment sicher auch nicht eingefallen und ich denke nicht, dass man Robin im Zweifelsfall hätte rechtlich belangen können.
    Handeln, selbst wenn ein Fehler dabei passieren sollte, ist meiner Meinung nach immer besser als wegschauen und nichts tun,


    meint
    sin_moto

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  • #14


    Sehe ich genau so.


    Für unwissentlich falsche Hilfe kann man rechtlich nicht belangt werden, für unterlassene Hilfe hingegen schon. Wenn ich mich richtig an den Rechts-Unterricht erinnere müsste es §323c StGB sein.

  • #15


    Wie hättest du denn abgesichert?


    Ich habe ja auch auf die Polizei gehofft, aber die kam ja nicht bei...
    Und es war zumindest schon mal von Vorteil dass man mein Auto und mein Warndreieck gesehen hat, denn den LKW hätte man höchstens 100m vorher gesehen, wenn überhaupt.


    Laut ADAC war die Absicherung auch nicht falsch. Irgendwie muss man ja auf sich aufmerksam machen, auch wenn sich die anderen nur fragen was da für ein Depp rumläuft. Mich sieht man mit Leuchtweste auf jeden Fall eher als den LKW, bei dem man dann das Lenkrad verreißt. Ich stand meistens in etwa in Höhe des Warndreiecks auf der seitlichen Wiese (keine Leitplanke...), also wenn ein Auto/Bus/LKW in den anderen reingerast wäre, hätte ich höchstens nach Hause laufen müssen weil man Auto dann Schrott gewesen wäre...

  • #16

    Hallo Robin


    Ich denke Du hast nix falsch gemacht . Ich finde es gut wenn gerade heut zu Tage noch jemand den Mut und Einsatz zeigt anderen zu helfen .
    Sicher war das eine oder andere nicht ganz ungefährlich . Aber ist ja zum Glück nichts weiter passiert .
    Schön das es so jemanden wie Dich noch gibt .
    Dank oder Respekt für solche Hilfeleistungen sind ja leider in unserer Gesellschaft selten geworden .
    Kenne so etwas in der Art auch .
    Bin damals mit ner GSX600 in einem See von Lösemittel zum liegen gekommen, den ein Tankfahrzeug durch einen geplatzten Schlauch hinterlassen hatte . Die Autos haben sich alle hinter mir gedreht . und sind teilweise zusammengeknallt .
    Das alles ist aber ohne Personenschaden gewesen . Das es so gut ausgegangen ist , war nur allen beteiligten zu verdanken . Denn die Leute haben erst mal alles abgesperrt
    damit nicht noch mehr passiert . Gedankt wurde es mit Abmahnungen durch die Polizei . Mit der Begründung das wir dazu kein Recht hätten .


    Denke Du kannst Dir ruhig auf die Schulter klopfen . Denn Du hast EIER gezeigt und bist nicht abgedüst wie die Anderen Zeugen .
    Falsch , richtig , oder erlaubt ist mir bei solchen Situationen völlig Wurst.
    Höre auf Dein Herz .


    Gruß Bär :animals-ginger:

    Ich möchte schlafend sterben, wie mein Opa - nicht schreiend wie sein Beifahrer

  • #17


    Danke Bär für die warmen Worte. Sehr schön geschrieben.


    Also bei der "Absperrung" beim Anhänger-Brand war zwar keine Polizei da, aber die Feuerwehr hätte sie ja auch rufen können.


    Natürlich bin ich nicht dazu berechtigt eine öffentliche Straße abzusperren da ich keine Sonderrechte habe.
    Es geht aber um Gefahrenabwehr und da steht das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit (Art.2 GG) höher als ein eventueller Eingriff in den Straßenverkehr, wobei dieser (§315b StGB) sehr streitig wäre.


    Durch mein Studium im öffentlichen Dienst habe ich einige Anwälte kennengelernt und auch ein paar Tricks gelernt, und bei einer eventuellen Klage bzw. Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Absperrung hätte mich einer sicherlich rausgeboxt.


    Da hätte mir nur mal so ein Quertreiber der Rennleitung vor die Nase kommen müssen. Ich bin wirklich nicht garstig aber das hätte definitiv Ärger und einen dicken Widerspruch gegeben...

  • #18

    In so einer Situation funktioniert man ja auch nur noch . Das Du leichtsinnig bist oder in Gefahr ,realisierst du auch erst später .
    Ich bin nicht sicher wie ich das angegangen hätte . Ganz sicher ohne Warnweste :mrgreen:
    Muss mir noch eine kaufen . Das ist mir heute aufgefallen . :oops:

    Ich möchte schlafend sterben, wie mein Opa - nicht schreiend wie sein Beifahrer

  • #19


    Hallo Robin,
    ich will Dir die Antwort natürlich nicht schuldig bleiben:
    Dein Warndreieck nicht hinter Deinen Pkw, sondern hinter den Lkw, idealerweise natürlich auf die Fahrbahn. Deinen Pkw leicht schräg stellen und mittels Fernlicht den Lkw anleuchten.
    Das geht aber viel zu weit, niemand kann das von Dir verlangen und das "Nichtabsichern" fällt nicht unter einen Verstoß nach § 323c StGB. Die Gefahr, in die Du Dich dort begibts, ist Dir keinesfalls zuzumuten!
    Du bist weder geschult noch besitzt Du wahrscheinlich geeignete Mittel zur Absicherung - Deine Pflicht hast Du erfüllt, wenn Du die Polizei benachrichtigst.
    Ich schreibe es noch einmal: Jedem, der sich der Örtlichkeit nähert, fällt zunächst Dein Pkw auf, der ordentlich abgesichert auf dem Seiten-/Grünstreifen steht. Das kann schnell dazu führen, dass die eigentliche Gefahr übersehen wird, weil man ja neugierig ist. Der Erste, der nur ein paar Meter hinter dem Lkw ausweicht, kann eine Kettenreaktion auslösen. Und dann gehts Schlag auf Schlag - die Fahrbahn ist dicht, weitere Fahrzeugführer weichen dann schon auf Deiner Höhe nach rechts und links aus und plötzlich bist Du mittendrin!! Du außerhalb Deines Pkw - keine Schutzplanken - das alles bei Geschwindigkeiten über 100 km/h - üble Sache... .
    An Deiner Stelle hätte ich nicht angehalten!!


    Die Tipps vom ADAC beziehen sich lediglich auf den eigenen, liegengebliebenen Pkw.

  • #20

    Sorry Leute...


    Diese ganzen "hätte, wäre, könnte" sind echt fehl am Platz!


    Denn wo wir grad dabei sind. Wäre Robin weiter gefahren und hätte heute in der Zeitung gelesen, dass eine Familie in einen unbeleuchteten LKW gerauscht sind... 2 Tote, davon ein Kind... :naughty:


    Robin Ich finde deine Handlung bemerkenswert, auch wenn sie im Nachhinein als hoch gefährlich erscheint. Mich hätte das Nichterscheinen der Polizei nach 10 min zum inflationären Gebrauch des Notrufes verleitet.


    Im Nachhinein ist man immer schlauer.

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

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