Strafmaß für Offroadeinlage

  • #1

    Moin zusammen,


    Frage an die Experten: mit welchem Strafmaß ist zu rechnen, wenn man Abseits der mormalen Fahrpisten erwischt wird (insbesondere Landwirtschaft- und Forstwege)?


    Ich weiß schonmal, daß spezifisches Landesrecht zum Waldgesetz angewandt wird, aber die Sanktionsbeschreibung ist eher ne Kaugummi-Aussage statt informativer Paragraph...


    Ein Bekannter bog von einer Zufahrtsstrasse auf einen Feldweg ab (nicht gesondert als gesperrter Wirtschaftsweg für Landwirtschaft ausgeschildert!). Dieser Weg führte blöderweise zum Rand eines Mini-Waldstückes und ging dort als deutlicher Fahrweg weiter. Auch hier, sowie an jedem weitern Zufahrtsweg in dieses Wäldchen, stand keinerlei Verbotsschild zur Einfahrt oder Hinweis auf ein Naturschutzgebiet o.ä. Die Wege im "Wald" hatten mehr als Autobreite, waren aber unbefestigt, sodass der Bekannte nicht schneller als 30 bei niedriger Drehzahl im hohen Gang fuhr. Blöderweise begegnete der Bekannte einem Mann, der hinter seinem Kombi Holz hackte, seine Frau stand unbeteiligt auf der Strasse (erweckte den Eindruck von Schmiere stehen...). Der Mann trug aber auffallend grüne Hosen, passend zu eibem Forstmitarbeiter, und interessierte sich brennend für das Kennzeichen... Der Bekannte hatte eh kein gutes Gefühl im Wald und nahm direkt wieder den kürzesten Weg aus dem Wald und mündete dort vom Dreckweg in einer asphaltierten Dorf-Ausfallstrasse (an der in Gegenrichtung in den Wald wieder kein Sperrschild stand).


    Gesetz dem Fall, es kommt zu einer Anzeige, womit müsste der Bekannte rechnen? Bewegt er sich schon im Punktebereich?


    Grüße, Ryker

  • #2

    Moin,


    ich denke da wird nix kommen.


    Keine Verbotsschilder etc.


    Bin in meiner Jugend öfter durch Wälder und Kohlenhalden gebügelt. Es blieb nur bei Verwarnungen die der Förster oder Werkschutz vor Ort ausgesprochen haben.


    Mach Dir keine Sorgen, aber ich weiß nicht was der Gesetzestext wiedergibt.


    verbotene Grüße,


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #3

    Hy Ryker,
    da wir des öftern mal abseits der Legalität unterwegs sind...beruhige Deinen Bekannten.
    Es ist eine Ordungswidrigkeit. Max 20€. So war es bislang bei uns.
    Wenn man sich aber nicht gerade wie die Axt im Walde benimmt, passiert in der Regel nichts.




    Gruß Matthias
    Wünscht eine schrott und gebührenfreie Saison.
    X-ADV - R1150RT-POLARIS 850XP Touring,

    E10 Verweigerer. Nahrungsmittel gehören in keinen Tank!

  • #4

    Roger:
    Naja, ganz so einfach scheints nicht zu sein.


    Wie wir schon ergoogeln konnten, gilt in BaWü generell erstmal §37 Abs. 4.1 LWaldG BaWü: Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig: das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald.


    Da dies manifestiert ist in diesem Paragraph, bedarf es wohl nicht unbedingt einer gesonderten Beschilderung sondern gilt als "gemeingültiger Grundsatz". Alles weitere dann nach dem Motto: "Unwissenheit schützt vor Schaden nicht."


    Ich kenn es eigentlich auch nur so, dass ich zumindest bis zum Verbotsschild ein Kraftfahrzeug nutzen darf, es dort dann aber Abstellen müßte, wenn ich weiter will (zumindest haben wir das früher so gehandhabt, als es mit den Eltern im Herbst immer zum Pilzesammeln ging - gestört hat das keinen, wenn der PKW nicht störend oder gefährlich abgestellt war). Weiter gibts bei mir hier ums Eck an allen Waldwegen die entsprechenden Hinweisschilder. Die wären ja eigentlich überflüssig, wenn man die Betrachtungsweise von oben heranzieht.


    Der Bekannte fand dann unter §83 Abs. 4 den Verweis auf die Bußgelder: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro, geahndet werden. Einen genauen Bußgeldkatalog gibts auch, aber nicht umsonst und kostet wieder extra. Er frug mich nur, ob ich hier mal anklingeln und vielleicht jemand mit Erfahrung in diesen Sachen finden könnte.


    Grüße, Ryker

  • #5

    Wow!!!!!!!!!!!!!!!!,


    hätte nicht gedacht das man deswegen so ein Faß aufmacht.


    Sind damals mit 400er Enduros durchs Unterholz gekachelt und nur ermahnt worden! (Förster, Jäger oder lieber Gott)


    Gleiches beim kacheln über Kohlehalden (bei THYSSEN ) hatten noch eine Verfolgungsfahrt mit dem Werksschutz. Ebenfalls nur eine Ermahnung.


    Verwunderte Grüße,


    Roger

    Wenn es zum heulen nicht reicht, lächeln!


    Member of NOTHING


    XS400,XS750,DR400,XZ550,XT600,XT500,XT500S,R80G/S,XJ900S,XL500R,VF1000F,KLR250,XJ600,XJ900S,Vision110,NC700X,XT1200Z

  • #6

    Wie soll man " interessierte sich fürs Kennzeichen" deuten?


    Sprang der Typ auf die Straße und wollte deinen Bekannten zu Rede stellen oder hat er nur hinterher geschaut?


    Wenn ich irgendwo illegal Holz machen würde, wäre ich auch brennend daran interessiert, wer da noch so durch den Wald geistert.

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

  • #7

    ...sowas ist mir vor 2 Jahren bei uns auch schon passiert


    Ich habe täglich mit dem Auto auf Grund einer monatelangen Baustelle durch den Wald abgekürzt, da sie eine
    Umgehungsstraße gebaut haben. Den Umweg von mehreren Kilometern wollte ich nicht in Kauf nehmen.
    Das haben mehrere Autofahrer (Ortskundige) gemacht und anscheindend hat das jemanden nicht gefallen und sich
    wohl bei den Ordnungshütern beschwert. Irgendwann hat dann die Polizei kontrolliert und alle zur Kasse gebeten.
    Meine Ausrede "Anlieger frei" und dass ich ein anliegen hatte da durchzufahren, fanden die auch nicht lustig.
    Mit einem Traktor konnte man meinen Passat auch nicht vergleichen, da der Weg durch den Wald
    nur für den Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben war.
    Ich musste 15 Euro zahlen und gut war´s.


    Viele Grüße
    Harry

  • #8

    @ Harry : :mrgreen: :mrgreen: der is gut. Haben sie etwas getrunken? Äh ja klar.....:-D
    zum Thread: ich glaube das ist auch sehr Regionsbedingt und wie die Leute darauf reagieren. Es sind hald meistens die älteren Leute die sich über sowas aufregen. Ich würde mal sagen der soll sich kein Kopf machen und abwarten. Glaub auch net dass da was kommt ;) lg andi

    LOUD PIPES SAVE LIVES..............

  • #9

    Und selbst wenn etwas kommen sollte......



    ..."Aber Herr Wachtmeister, ich würde NIEMALS im Wald fahren, das kann nur der Kerl gewesen sein, der sich meine Karre
    für eine Probefahrt ausgeliehen hat."
    ;)

  • #10


    Damit hast Du gar nicht so Unrecht Andi,
    gerne werden solche Wege auch als Promillesträßchen :obscene-drinkingchug: genutzt, zumindestens bei uns auf dem Lande.


    Ich denke Andreas wollte einfach mal wieder ein Gesprächsthema ins Leben rufen,
    damit unser Forum nicht ganz in ein tiefes Sommerloch fällt. :angry-cussingargument:
    Sonnige Grüße :happy-smileyflower:
    Harry

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!