• #21


    Ich bin froh, dass ich Einige aus dem Forum bald persönlich kennenlerne. Dann weiß ich endlich, wie ich wen zu nehmen habe... . Dieses Geschreibsel, ohne den Menschen dahinter persönlich zu kennen, bringt oft Probleme auf, die meist mehr als flüssig sind! ;)

  • #22

    Da hast du recht Diddi, wenn man sich erst persönlich kennt weiß man meist nicht mehr: "Warum konnte ich den nicht leiden" :?:
    Aber Diddi wir beide sprechen doch auch so schon die ganze Zeit auf Augenhöhe miteinander, wie zum Glück die meisten anderen auch. :handgestures-thumbupright:
    Mißverständnisse kommen immer vor, selbst in der eigenen Familie und die werden ausdiskutiert. Gerade wenn ich meine kids mit Argumenten erschlage nützt es nichts.
    Unverschämt werden ist eben oft mal einfacher, wie auch hier, Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)
    Für den Forumsfrieden setze ich mir gerne den Clown, Bulle, Droll und was weiß ich nicht alles für Hüte auf. Auch ein Affe lass ich durchgehen aber nur mit der Konsequenz dann auch gehaltvolles vom Autor einzufordern.
    Wer mir persönlich kommt bitte der sollte sich dann nicht zu fein sein sich auch persönlich zu outen, egal man sieht sich immer zweimal.
    Der Ersteller dieses Threads wird mir unser off entschuldigen, denn wir beide haben uns ja um Tipp's für sein Problem gekümmert, auch wenn ich damit wieder anderen mit wieder zu viel Text auf die Nerven gehe. :roll:

  • #23


    Hallo Bernhard, ich bin zwar ganz und gar kein Verkehrsrechtexperte sondern eher gefragt, wenn es mit dem Verkehr nicht mehr so recht klappt :oops: aber Deine Einlassung halte ich für brandgefährlich. Du räumst damit eine vorsätzliche und nicht nur fahrlässige Handlung ein, da Du ja sehenden Auges zu schnell gefahren bist. Und dass die Mitarbeiter der Rennleitung bestätigen, dass von hinten Drängler kamen, die zu dem Verstoß förmlich genötigt haben halte ich für unwahrscheinlich. Immerhin sind die Kollegen von der Trachtengruppe Zeugen. Ob diese aber - in Anlehnung an die Entscheidung an das AG Potsdam - sicher ausschließen können das die Geschwindigkeitbegrenzung durch das überholte Wohnmobil nicht wahrnehmbar war halte ich für unwahrscheinlich. Und dann gilt wieder der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".
    Auch wenn es bei Dir mit Deiner Einlassung geklappt hat würde ich das nicht verallgemeinern.

  • #24

    Das stimmt wohl Dirk, es kommt sicher auch auf den Sachbeabeiter an. Nur entscheiden muss sich der Beschuldigte, dann gibt es nicht noch einen 2.Weg.
    Ich denke Vorsatz ist schwer umsetzbar, da ein Überholvorgang zu beenden gesünder ist als diesen abzubrechen und die Verkehrslage hinterher schwer zu rekonstruieren ist.
    Im Ernstfall sofern das Verfahren nicht eingestellt würde empfehle ich so oder so fachliche Beratung um die Kosten abzuwägen. Die vorab Ansage nicht zu akzeptieren, lässt den Schritt den Tatbestand "Geschwindigkeitsübertretung" anzunehmen immer noch zum gleichen Preis zu.
    Dennoch würde es Wochen bzw. Monate später vor Gericht noch schwieriger einen Vorsatz dafür, vor dem Beginn des Überholvorganges zu Grunde zu legen, es sei denn der Mobilfahrer ist selbst auch mit Geschwindigkeitsübertretung dabei.
    Aber sei es drum ist echt ein leidiges Thema, ich kann auch keine unlauteren Verhaltensweisen propagieren und war auch nicht dabei. Jeder muss seine Situation selbst einschätzen und entsprechend für sich reagieren. Damals war eben für mich kein anderes Loch in Sicht und ok, vielleicht war das Glück ja da bei den "Dummen". :shifty:

  • #25

    wurde letztens gelasert mim auto...
    abzüglich tolleranz 37 zu schnell außerorts.
    knapp 150 öcken und 3 punkte.
    der brief kam die tage, ich überleg ob ich einspruch einleg..
    :think:
    die standen sau komisch zwischen 2 spuren etwas abschüssig
    kam mir sehr komisch vor....

    -- Member of GDZR --

  • #26

    Hallo zusammen,


    wollte mich noch mal für die vielen Tipps und Infos bei allen hier Bedanken.


    Zur Klarstellung sei noch mal gesagt, es war wirklich so, wie ich es geschildert habe. Wohnmobil am Ortsausgang überholt, kein Überholverbot, keine durchgezogene Linie und auch innerhalb der Ortschaft nicht zu schnell. Gelasert wurde mit Stativ am Ortsausgang.


    Am Wochenende fahre ich noch mal dort vorbei und mache einige Fotos, damit ich später die Sache besser erklären kann.


    Bernhard, vielen Dank noch mal für deinen Einsatz hier, dein Schreiben mag für dich zum Erfolg geführt haben, jedoch wurde ich nicht vom nachfolgenden Verkehr „belästigt" und möchte das auch nicht so wiedergeben, es würde nicht der Wahrheit entsprechen.


    Mir geht’s als Vielfahrer im Wesentlichen um den Punkt in Flensburg, da ich bereits schon einen mit dem Auto eingefahren habe, beginnt die „Verfallsfrist" von 2 Jahren nun für beide Punkte wieder von vorne.


    Ich hatte nur gehofft, dass ich einen Ansatz bezüglich der Beschilderung gehabt hätte, dies scheint ja wohl nicht der Fall zu sein.


    Nun werde ich erstmal den Bescheid abwarten und dazu Stellung nehmen wie es sich zugetragen hat. Für mich war es augenscheinlich nach dem Ortsschild eine Landstraße ohne 50er Beschränkung. Werde wohl um einen Rechtsbeistand nicht vorbeikommen.


    Euch halte ich auf dem Laufenden sobald es etwas neues zur Sache zu berichten gibt.


    Bis dahin halte ich mich jetzt erstmal etwas zurück.


    Trotzdem erstmal vielen Dank an euch allen hier für eure Unterstützung.

    Viele Grüße
    Garfield (Wilfried)


    MZ TS 250, BMW K 100, 2 x Honda Transalp 650, Honda Varadero SD02, BMW F800 GS

  • #27

    Ich wünsche dir dabei echt viel Erfolg, aber das wird schon werden.
    Ärgerlich ist es immer sehr, wenn man im Prinzip nicht falsch gehandelt hat und dann auch noch gezwungen ist das Gegenteil zu beweisen.
    Bezüglich der Aufstellung von Blitzern nach Schildern habe ich vor Jahren einen Kumpel gefragt der bei der Polizei gelernt hat.
    Auch er meinte, dass es da auf jeden Fall interne oder sogar richtig vorgeschriebene Abstände gibt ab wann man nach einem Schild einen Blitzer platzieren darf.
    Sonst kann sowas wirklich angefochten werden.
    Versuchen würde ich es!
    Vielleicht kommt man auch irgendwo im Netz an ein Dokument wo das genau drin steht.
    Scheint landesabhängig zu sein:
    http://www.radarforum.de/forum…em-30-zone-schild-stehen/


    Hier steht sogar was von 100 m http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=186650

  • #29


    Das mag sein, aber wie es oft so ist, kommt das Eine zum Anderen und es sind auf einmal ein paar Punkte in der Summe.

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #30

    So isses. Ich muss meine Motorradfahrerei demnächst dann leider mit schon 6 vorhandenen starten, werde ich wohl höllisch aufpassen müssen.
    Beim Auto nehme ich in letzter Zeit halt öfter mal den Tempomat ...
    Bin mal gespannt wie die Umrechnerei der Punkte in 2014 geht, wieviel Startkapital ich dann für die neue Rechnung schon habe :think:

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