• #31

    Hallo zusammen,


    so, habe letzte Woche Bescheid bekommen nachdem ich um Klärung der Sachlage bezüglich „Überholvorgang bzw. Geschwindigkeitsübertretung“ gebeten und die Situation aus meiner Sicht erklärt habe.
    Desweiteren hatte ich darum gebeten, Fotos der Messung zu Prüfen. Diese hätten meine Aussagen bestätigen müssen.


    Antwort: „Aufgrund Ihres Einspruchs wurde die Sach-und Rechtslage noch einmal überprüft. Die von Ihnen vorgebrachte Einlassung konnte Sie vom gemachten Vorwurf nicht entlasten“


    Dem Einspruch wird nicht stattgegeben, sollte ich nicht innerhalb von 14 Tagen den Einspruch schriftlich zurücknehmen, wird die Sache ans Amtsgericht weitergegeben.


    In der Stellungnahme der Polizei wird eine halbe Seite lang das Messverfahren und verwendete Messgerät beschrieben sowie die gemessene Geschwindigkeit abzüglich Toleranz 72 km/h.


    Zitat: „Ein Überholvorgang während bzw. vor der Geschwindigkeitsmessung des Betroffenen wurde in meinem Sichtbereich nicht festgestellt.“


    Sonst keine weiteren Angaben, auf die Fotoüberprüfung wurde gar nicht eingegangen.
    Nach dem ich in Google zum verwendeten Messgerät Riegl FG 21-P gesucht habe, erfuhr ich, dass dieses Gerät keine Video- oder Fotodokumentationen macht.


    Jetzt habe ich die Möglichkeit die Sache vor Gericht zu klären (mulmiges Gefühl, Kosten, Ärger und Zeitaufwand) oder den Einspruch zurücknehmen und das Bußgeld bezahlen und sich ärgern dass man zwar Recht hat aber nicht Recht bekommt.


    Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, grüble ich nun schon eine Woche, wie ich mich hier entscheiden soll.


    Was würdet Ihr tun?

    Viele Grüße
    Garfield (Wilfried)


    MZ TS 250, BMW K 100, 2 x Honda Transalp 650, Honda Varadero SD02, BMW F800 GS

  • #32

    Hallo, also hättest du damit zu rechnen:


    http://geblitztworden.de/ort/i…zeug/3/geschwindigkeit/22


    Ohne Rechtsschutz würde ich in dem Fall nicht vor Gericht gehen.


    Ich habe allerdings eine Rechtsschutzversicherung, die nicht nur das Verkehrsrecht abdeckt und eine gute Anwältin, die mich schon mehrfach vertreten hat.
    Die hätte ich in solch einem Fall längst angerufen...


    Streitbare Grüße
    von
    sin_moto

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  • #33

    Ich würde es ebenfalls ohne RSV bleiben lassen :whistle:

    Die Linke zum Gruß, Alex


    Hexenverbrennungen, Kreuzigungen, Inquisitionen - Wir wissen wie man feiert, Ihre Kirche...


    Bin ich ölig, bin ich fröhlich 8-)

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