Du möchtest Deine Honda umbauen ? Tüv-Info, Tüv-Bestimmungen

  • #2


    Deine Aussage trifft für mich sicher nicht zu :lol: :lol: ,
    aber schon mal gut gemacht und soweit rechtlich korrekt!
    Leider aber nur oberflächliche Aussagen, da hätte man etwas mehr "Tiefenschärfe" rein bringen können... .

  • #3

    Ja Hans - Jürgen sehr schöner link :handgestures-thumbupleft:
    Nur der "bike-didi" hat wohl die Schwinge dort vermisst, :sci-fi-robot: und ich auch. :oops:

  • #4

    Guter Link, zur Änderung der Übersetzung ist leider auch nix erwähnt. Die 15er Ritzel Idee würde ich nämlich nur ausprobieren wenn legal. Meine Mofatuningzeiten sind definitiv rum. ;)

  • #5


    Ja, und anders als damals bei Kontrollen die Zähne von Ritzeln und Kettenrädern gezählt wurden, macht das heute niemand mehr... ;)

  • #6


    Übersetzung, Interresiert wie in unserem Fall der Polizei nicht, anders sieht`s bei Mofa und Kleinkrafträdern aus. Da sind bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (25 oder 45 Km/h) die Zähneanzahl von Ritzel usw. eingetragen und somit Bestandteil der Betriebserlaubnis. Wir dürften auch 300 Km/h fahren, wenn wir wollen oder können.

    Grip ist wie Luft - beides vermißt man erst, wenn`s nicht mehr da ist.


    Ab und an sind Schreibfehler absichtlich eingebaut und so gewollt, um zu sehen, ob Ihr auch noch wach und bei der Sache seid.

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