Gewährleistung nach EU-Recht?

  • #1

    Hallo Gemeinde,


    vielleicht kennt sich hier jemand mit Gewährleistung aus, hier mein Problem: ich hatte vor 18 Monaten einen GPS-Tracker (BikerSOS) für das Mopped erworben. Nun teilt BikerSOS mit, dass deren Dienst eingestellt wird, der Tracker ist somit nur noch als Briefbeschwerer zu gebrauchen.


    Ist das nicht eigentlich auch ein Fall von Gewährleistung, da das Gerät für seine Funktion (Unfallerkennung und -meldung) jetzt nicht mehr nutzbar ist? Immerhin lag der Anschaffungspreis bei 150€.


    Viele Grüße,

    Axel

  • #2

    Hi Axel,


    bei StartUps zu kaufen ist immer ein Risiko und das eingesetzte Geld ist daher immer "Risikokapital". Fast alle StartUps machen in den ersten Jahren meist Verluste und sind daher darauf angewiesen, immer wieder frisches Geld zu akquirieren, damit es überhaupt weitergeht. Das ist BikerSOS nicht gelungen und daher machen die nun den Laden dicht.


    In der Online-MOTORRAD war vorgestern ein Artikel dazu: "Aus für GPS-Tracker-Dienst"


    Hier steht u.A. "die Geräte können privat weitergenutzt werden oder unter Umständen mit anderen SOS-Systemen kombiniert werden. Bezahlte Abos werden abgewickelt und etwaige Guthaben sollen ausgezahlt werden."


    Zur privaten Weiternutzung kann ich nichts sagen, da ich das System nicht kenne. Eine technische Kombinierbarkeit mit anderen Systemen halte ich für eher zweifelhaft und reines "Kundenberuhigungs-Blabla". Zumindest wird ja versprochen, bestehende Guthaben auszuzahlen - das aber wohl nur, so lange die restliche Liquidität dafür reicht. Bei einer Insolvenz gibt es vermutlich auch in Österreich nichts zurück. Ich hoffe, du hast Glück!


    Ich bin kein Jurist, aber in der Frage der Gewährleistung gilt (in Deutschland und ähnlich vermutlich auch in Österreich):

    "Gewährleistungsansprüche und Handhabung bei Liquidation einzelner Rechtsformen" (hier bei GmbH & UG schauen).


    Falls du wirklich die Abo-Kosten der letzten 6 (?) Monate zurück haben willst und ich das Juristengeschreibsel richtig verstehe solltest du deine Gewährleistungsansprüche besser schriftlich anmelden und nicht nur passiv auf Geld warten. Aber lohnt sich der Aufwand für die "paar Kröten", die du bekommen würdest?


    Gruß, Stefan

    "Life is a lot like jazz... it's best when you improvise." (George Gershwin)

    Einmal editiert, zuletzt von Aixcentric ()

  • #3

    Hallo Stefan,


    Danke für die umfassende Antwort, insbesondere den Verweis auf den „Motorrad“-Artikel.

    Die Truppe existierte ja bereits 5 oder 6 Jahre, von daher bin ich schon überrascht.

    Wie auch immer: mein Abo endet ohnehin Ende April, wegen dem Tracker habe ich mal angefragt. Wer zuerst kommt…


    Viele Grüße,

    Axel

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!