Lenkerschaltereinheit links NC 700S

  • #1

    Hallo, hat zufällig jemand eine komplette gebrauchte Lenkerschaltereinheit links zum Verkauf? Ich bin irgendwie mit meinem Helm gegen den Warnblinkschalter gekommen, der dann natürlich abgebrochen ist. Ich bezweifle mal das kleben nicht so wirklich hält. Eigentlich brauch ich die Warnblinkerfunktion ja nicht, aber das wird wohl TÜV relevant sein im nächsten Jahr.


    Natürlich kann man bei Honda den Schalter nicht einzeln kaufen sondern nur als komplette Einheit für ca. 270€....

    Bei eBay hab ich zwar eine gefunden, ist mir aber immer noch zu teuer.

    Gruß Micha :auto-sportbike: NC 700S Schwarz EZ 04/2013


  • #2

    Motorrräder brauchen keinen Warnblinker AFAIK.

    Wenn der Schalter also komplett weg ist und auch kein Hinweis auf den Warnblinker da ist, müsste es dem TÜV wurscht sein.

    Wenn ein Schalter da ist und das Warnblinker - Symbol drauf, dann muss er natürlich gehen. Frag doch mal einen TÜV Ingenieur.

  • #3

    Nein brauchen sie nicht. Aber wenn das Werksseitig so montiert ist muss es bei der HU auch funktionieren. Ist das Selbe wie bei einem PKW bei dem Nebelscheinwerfer verbaut sind. Braucht man nicht, aber bei der HU wird trotzdem ein Defekt Bemängelt.

    Gruß Micha :auto-sportbike: NC 700S Schwarz EZ 04/2013


  • #4

    Und der TÜV weiss also, dass die NC eine Warnblinkanlage hat?

    Das war ja meine Annahme: der TÜV wird den Warnblinker nicht vermissen.

  • #5

    Den abgebrochenen Warnblinkschalter sieht man ja wohl. Außerdem wird durch die Eingabe der FIn un des Typs in deren PC genau angezeigt was vorhanden ist. Ist genau wie beim KFZ, wenn zusatzleuchten montiert sind, müssen die auch funktionieren obwohl die nicht nötig sind.

    Hatte mich letztens mit einem DEKRA Prüfer darüber unterhalten.

    Gruß Micha :auto-sportbike: NC 700S Schwarz EZ 04/2013


  • #6

    Also genau das wollte ich wissen. Der Prüfer weiss also, dass die Maschine Warnbliker hat.

    Aber logisch ist das nicht:


    Ich habe ein Auto mit serienmäßig Nebelscheinwerfern und baue die Scheinwerfer raus und den Schalter auch.

    Bekomme ich dann TÜV?

    Schon, oder? Denn NSW brauche ich laut StVZO ja nicht, obwohl die serienmäßig drin waren.


    Und jetzt zur NC: Ich baue den Warnblinkschalter weg. Warnblinker selber kann ich ja nicht ausbauen, sind ja keine gesonderten Leuchten. Motorräder brauchen laut StVZO keinen Warnblinker. Und trotzdem bekomme ich keinen TÜV, das Auto oben aber schon?


    Nicht logisch, oder?


    Ich muss im Oktober zum TÜV, dann frage ich mal genau diese 2 Fragen.

  • #7

    Da musst du mir mal verraten wie du den Schalter ausbaust, bzw die ganze Warnblinkfunktion deaktivierst. Das ist mir jetzt einfach zu blöd und schweift vom Thema ab.

    Ich suche immer noch aus diesem Grund eine gebrauchte Schaltereinheit links.

    Gruß Micha :auto-sportbike: NC 700S Schwarz EZ 04/2013


  • #8

    Da musst du mir mal verraten wie du den Schalter ausbaust,

    Ich dachte, dass du den Schalter bei dir schon "ausgebaut" hast. Schalter weg, Loch da = "ausgebaut".


    bzw die ganze Warnblinkfunktion deaktivierst.

    Beschreibe bitte genauer, was diese Warnblinkfunktion ist. Bei meiner NC geht das so: Schalter (den hast du nicht mehr) drücken: Warnblinker an, Schalter nochmal drücken, Warnblinker aus. Bei meiner ist also ohne Schalter auch keine Warnblinkfunktion da. Welche zusätzliche Funktion hast du genau?


    Du suchst einen neue Einheit, weil du glaubst, dass das TÜV-relevant sei. Und das habe ich hinterfragt, mit der Frage, was der Unterschied zu ausgebauten NSW ist. Sorry, dass ich Bits verschwendet habe.

    Also kauf dir so ein Ding in der Bucht, oder geh zu deinem Prüfingenieur und frag einfach mal nach, wie er das sieht. Bei uns sind die immer zur Auskunft bereit.

  • #9

    Wie versprochen habe ich jetzt mal den Prüfingenieur gefragt und er hat es so bestätigt.

    Motorräder brauchen keinen Warnblinker.

    Wenn am Motorrad kein Schalter und keine Signalleuchte dafür ist, muss kein Warnblinker dran sein.

  • #10

    Super Info. Den Schalter für den Warnblinker habe ich ja, der ist defekt. Da ein Warnblinkfunktion vorhanden und damit Verbunden die Betriebserlaubnis der NC muss die Warnblinkfunktion auch funktionieren. Tut sie das nicht, gibt es kein TÜV (das hat mir ein Dekra Prüfingenier versichert!). Und abbauen geht ja nicht, da die Schaltereinlheit ja mehr als nur den Warnblinkschalter besitzt.

    Gruß Micha :auto-sportbike: NC 700S Schwarz EZ 04/2013


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