Zusatzbeleuchtung / Nebelleuchten / Tagfahrlicht

  • #91

    Wenn du einen Sturzbügel verbaut hast kannst sogar einfache Rohrschellen aus dem Baumarkt nehmen, die sind normalerweise verzinkt. Einfach schwarz spritzen und du hast passende Halterungen.

  • #92


    ok, danke
    - Sturzbügel von HEPCO ??? hat ich mir schon überlegt


    hab mir gerade Dein Album durchgeblättert und die Montage gesehen - gecheckt - ok
    Frage welcher Sturzbügel ist das ??
    Gruss
    Florian

  • #93

    Ist der H+B, hält einiges aus! Kann man weiter empfehlen, ich werde mir allerdings im Zuge meines Umbaus die von Givi drauf machen.

  • #94

    Hallo Murek,


    der Abstand der Nebelleuchten darf 250mm betragen (StVZO §52) - aber zur Fahrzeuglängsachse. Soll heißen, zwischen beiden Scheinwerfern darf max. 500mm Abstand sein. Dabei aber symetrisch angeordnet, also nicht einer oben nah an der Fahrzeugmitte und unten einer weit außen. In der Höhe nicht höher als die Oberkante Abblendlicht. Das deckt sich auch mit den Angaben in der neuen ECE R53.


    Die Montage mit den Haltebügeln wie du im Bild hast, geht bei der X gar nicht (theoretisch). Du müßtest das am oberen Ende des Standrohres anbringen, was aber keinen Lenkeinschlag wegen der Verkleidung ermöglicht. Oder weiter unten, dann ist es aber beim Einfedern im weg... Du brauchst also einen "Karosseriefesten" Montagepunkt, am einfachsten einen Sturzbügel oder halt zusätzliche Haltestreben.


    Deine TFL sind nett, aber bedenke die Schaltvorschriften. Auch wenn deine TFL als Positionslichter zugelassen sind, dürfen die dann nur mit gleichen Leistung des Standlichtes betrieben werden - wären dann hier 5W Lichtleistung. Ob das was bringt ist fraglich, weil es mehr oder weniger nur glimmt. Volles TFL nur bei abgeschaltetem Abblendlicht. Doofe Regelung, aber so will es auch der TÜV und da gehts schließlich alle 2 Jahre um die Wurst...


    Grüße, Andreas

  • #95

    hat man mir heut beim TÜV Süd anders erklärt und gezeigt, war auf Motorräder bezogen die Aussage mit den 240 mm Abstand der 2 TFLs bei symmetrischer Anordnung - wem soll ich jetzt glauben ? (da ich es in schriftlicher Ausfertigung gesehen habe)


    wenn das Standard Standlicht abgeklemmt ist, reicht eine Dimmung der TFLs aus - denke um ca. 20 % (bin nicht sicher 20 - 30%) - ob das jemals kontrolliert wird ?
    Werd aber mal nachfragen, wie stark die angesprochenen TFLs automatisch gedimmt werden.


    Weitergeholfen hat mir Deine Aussage mit der Befestigung der TFLs beim NC 700 X - Befestigung am Sturzbügel !
    Ist das so gedacht wie auf den Fotos von "der Kater" dargestellt ?


    Gruß
    Florian

  • #96

    Andreas (Ryker) hat es bei seiner Maschine etwas eleganter gelöst als ich zu der Zeit. Meine Nächsten werden unter den Schnabel wandern, dort habe ich noch die Halteplatte des H+B-Bügels:
    [attachment=0]Unbenannt.jpg[/attachment]

  • #97

    Hi Florian,


    gehen wir mal in die Tiefen der Gesetzgebung:


    Also in der StVZO findest du unter §52 Abs.1 die Regelungen für Zusatzscheinwerfer. Das dort Geschriebene findet soweit noch Anwendung, auch wenn die Regularien überholt und nun auch durch die ECE-Regelungen überstimmt werden. Da die NC bereits eine EG-ABE besitzt, greifen bei Beleuchtungsfragen die Bestimmungen der ECE-Regulierung und die StVZO Bestimmungen sind nicht mehr bindend! (was im Falle eines Oldtimers bzw. älteren Motorrades u.U. der Fall wäre)


    Laut StVZO ist nur ein Scheinwerfer zulässig (für Kräder), der nicht höher als die obere Kante des Ablendlichtes angebracht werden darf - und viel mehr Informationen können wir dort eigentlich auch nicht rausziehen. Schauen wir nochmal in die genauere Regelung in der Richtlinie 93/92/EWG von 1993 und dort unter Nebelscheinwerfer für Krafträder bzw. Gespanne (PDF S.45ff & S.59ff) und finden wieder nix über die maximale Breite der Anordnung.
    Nehmen wir uns aber mal die neue und für uns interessantere ECE-Regelung R53 vor, findest du unter Punkt 6.10 (in der PDF Seite 39 ff) die Bestimmung: " 6.10.3.1 Anordnung in Richtung der Breite: bei einer einzigen Leuchte muss der Bezugspunkt in der Fahrzeuglängsmittelebene liegen, oder der dieser Ebene am nächsten liegende Rand der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 250 mm von ihr ent­fernt sein." --> für mich bedeutet dass, wenn ich theoretisch nur einen Nebelscheinwerfer montiere (Touratech bietet z.B. 2 Scheinwerfer bestehend aus Nebel- + Zusatzfernscheinwerfer-Kombination an), muß dieser max. 250mm von der Mittelachse des Mopeds entfernt verschraubt sein. Ob ich da nun links oder rechts schraube, ist egal. Folgend sollte bei 2 Nebelscheinwerfern jeweils ein Abstand von 250mm zu Mittelachse möglich sein, macht in Summe 500mm. Bezugspunkt bleibt so oder so die Mittelachse und keine Leuchtkante des anderen Scheinwerfers. Was anderes steht nirgends geschrieben (bzw. hab ich nichts anderes gefunden).


    Wenn die TÜV-Jungs recht haben, hätte so ziemlich jeder GS Pilot ein Problem, auch die Motech Hawk-Scheinwerfer werden mit spezifischen Haltern jenseits der 125mm Marke (zur Mittelachse) für unterschiedliche Enduros angeboten. Ein Hinweis auf nicht StVZO-Konformität habe ich da noch nicht gefunden, zumindest nicht was die Anbauposition angeht.


    Übertragen läßt sich das ganze auch auf die TFL-Problematik. Infos und Hinweise gibts hier: http://ifz.de/tippsundtricks-a-z-tfl_anbau.htm


    Ich will absolut nicht behaupten, dass ich absolut Recht habe und nun unbeugsame Fakten hier preisgebe - es ist schlicht das, was im Gesetz und den Normierungsregeln steht und was ich da rauslese. Wenn die TÜVer das anders auslegen, ok - vielleicht irre ich mich ja auch.


    Anbei noch ein paar Fotos der von mir verbauten Variante (die noch kein TÜVer gesehen hat...). Auch wenn die Nebler optisch etwas tief und leicht optisch verdeckt hinterm Bügel liegen, ist die Ausleuchtung in der Nacht gut. Neblertypisch der Bereich vor'm Vorderrad, blendet also keinen Gegenverkehr. Das man sie trotzdem gut sieht, hat kürzlich meine Holde bestätigt, als ich ihr ein paar Kilometer hinterhergefahren bin. Sollen sehr gut auffallen und auch durch getönte Heckscheiben sichtbar sein, trotz ihrer 35W Lämpchen.


    Ich find das Thema auch spannend, vor allem weil keiner so richtig weiß, was erlaubt ist und was nicht. Nebler, TFL, Anbauposition, Schaltungsvarianten - ich glaube, da werden noch viele Augen auf allen Seiten zugedrückt werden. Zumal das Thema "Sichtbarkeit" im modernen TFL-Wahn der Automobilbauer gerade im Zweiradbereich enorm an Bedeutung gewinnt. Steigerund wäre nur noch Rundumleuchte auf'm Helm, damit auch der letzte Schnarchsack ausschläft und die Vorfahrt beim Richtigen läßt...


    Grüße, Andreas ;)
    [attachment=2]Nebel_gesamt.jpg[/attachment]
    [attachment=1]Nebel_01.jpg[/attachment]
    [attachment=0]nebel_02.jpg[/attachment]

  • #99

    Da der H+B ordentlich mitgenommen ist will ich davon abraten, der Givi ist von den "Seitenbügeln" der der mir von der Befestigung am besten gefällt. Kühler ist frei und es ist der Einzige der 3 Aufnahmepunkte pro Seite am Rahmen hat.
    Warum ein Seitenbügel? Ich werde an der Maschine einiges an der Optik ändern, da sollte der besser passen.

  • #100

    Bei meinen Givi Trekker-Lights hats jetzt die erste Birne entschärft, was ich darauf schiebe das ich die Lampen eigentlich permanent an habe und sie somit auch immer die Spannungsschwankungen beim Motorstart abkriegen...


    Worauf ich eigentlich hinaus will, steht bei den Trekkerlights ein Lampenwechsel an , sollte man sich Kabelschuhe und Quetschzange parat legen , da original in der Lampe keine Steckverbindung vorgesehen ist und H3 Lampen mit einer derart langen Zuleitung wie die originalen absolut nicht handelsüblich sind.
    Außerdem wird damit jeder weitere Birnenwechsel deutlich vereinfacht...

    Die Linke zum Gruß, Alex


    Hexenverbrennungen, Kreuzigungen, Inquisitionen - Wir wissen wie man feiert, Ihre Kirche...


    Bin ich ölig, bin ich fröhlich 8-)

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