Reifen für die NC750 - Zusammenfassung

  • #11

    Eine extrem kühne These, die sich der gute Herr Thiel da zusammengebastelt hat.


    Aber wie sieht es tatsächlich aus? Wir haben in Deutschland das Haftpflichtversicherungsgesetz. Es ist völlig egal ob fahrerisches Unvermögen oder das Überschreiten technischer Grenzen zu einem Unfall führt.


    Die Haftpflichtversicherung ist für die Regulierung eines möglichen Schadens zuständig und kann allenfalls versuchen den Kunden in Regress zu nehmen. Da ist jedoch die Haftpflichtversicherung beweispflichtig, der Halter muss da gar nichts beweisen!


    Und ob ein Unfall nun an einem besch...eidenen Reifen lag oder nicht kann auch der beste Sachverständige der Welt nicht gerichtsfest beweisen. Sagen wir mal die Unfallursache kann der Reifen oder eine Windböe gewesen sein. Wer will nun beweisen woran es wirklich lag?


    Der Regress erfordert zusätzlich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit bei Erfüllung sämtlicher Auflagen des Herstellers und des Gesetzgebers? Hallo, geht's noch? Selbst wenn eine Versicherung mit solch einer Lachnummer durchkäme, wäre der Regress auf 5.000 € begrenzt. Aber wie gesagt, das wird nicht passieren.


    Jedem verständigen Endverbraucher ist bekannt, dass die Reifen jedes Motorrad unabhängig von der Qualität dieser Bereifung jederzeit die Haftung verlieren können und es zu einem Sturz oder Unfall kommen kann. Jedes Motorrad wird ständig mit dem Risiko des Haftungsverlustes der Reifen bewegt. Das ist ein typisches Risiko dieser Fahrzeuggattung. Warum sollte der Halter persönlich haften, wenn er Reifen nach den Vorgaben des Gesetzes und des Herstellers das Fahrzeugs montieren lässt? Wozu zahlt man denn für die Haftpflichtversicherung?


    Der Fahrzeughersteller haftet auch nicht für seine Erstausrüstung, selbst wenn die Reifen totale Gurkenreifen sind. Es ist ein bekanntes Risiko dass jeder Reifen für den Fahrer unerwartet die Haftung verlieren kann und der Halter/Fahrer akzeptiert dieses Risiko stillschweigend.


    Wäre die Rechtslage nur halb so kritisch wie vom Reifenverkäufer Thiel behauptet, hätte kein Eigentümer einer NC 750 X mit den beschissenen Dunlop D609 Serienreifen (!) auch nur einen Meter fahren dürfen! Schließlich wissen wir ja bzw. können uns mit geringem Aufwand darüber informieren dass die Dunlops großer Mist sind weil sie gerne mal ohne Vorankündigung abrupt die Haftung verlieren.


    Obwohl ich meine wegen der fehlenden Freigabe bösen Contis ausgerechnet bei http://www.mopedreifen.de gekauft habe sah ich in dem Video nur eines: Verbraucherverunsicherung zur Steigerung der Umsätze. 15 Minuten, von denen etliche Minuten definitiv falsche Aussagen enthielten (Stichwort Beweislast) und auf deren Rest man schon deshalb auch nichts geben kann.


    Also: Ob mit oder ohne Freigabe, die Anforderungen an zulässige und für den Halter rechtssichere Reifen stehen in den Fahrzeugpapieren. Wer sich daran hält riskiert allenfalls seinen Schadensfreiheitsrabatt.


    Das ist natürlich nur meine private Meinung aber eine, die sich mit gesetzlichen Vorgaben begründen lässt, was für die Inhalte des Videos nicht gilt. Auf welcher Rechtsbasis ein Halter wegen seiner Reifenwahl für irgendwelche Schäden haften soll hat Herr Thiel vermutlich ganz bewußt offen gelassen.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #12

    Damit sollte alles geklärt sein, ich habe einen neuen Thread eröffnet, damit er frei von Diskussionen bleibt und die Erkenntnisse entsprechend angepasst. Ich denke, alle halbe Jahr schaue ich was sich getan hat bei den Reifen und ergänze dann.


    Ansonsten eure Hinweise gerne per PN!


    NEUR THREAD HIER >>> http://nc750.de/forum/viewtopic.php?f=10&t=10018

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