Alles anzeigenDie alte Bescheinigung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bleiben als solche immer gültig in Verbindung mit der Fahrerlaubnis, wofür sie mal gemacht werden musste.
Für Führerscheinerweiterungen ab 2019 z.B. B > A, musst du einen aktuellen entsprechenden Erste Hilfe-Kurs nachweisen.
Diese komplizierte Verordnung führte auch immer wieder bei entsprechenden Behörden zu Irritationen .
Danke für die Klarstellung. Dann hat bei mir doch alles seine Richtigkeit, denn ich habe damals in den 90ern nur die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" gemacht und keinen ganztägigen Erste-Hilfe-Kurs wie jetzt für den Stufenführerschein. Otto Normalverbraucher wie ich wirft das einfach alles in die selbe Schublade und nennt es fälschlich "Erste Hilfe", daher die Verwirrung.
Angenommen, man hätte den "großen" Erste-Hilfe-Kurs z.B. 2010 gemacht, wäre der dann jetzt noch für den Stufenführerschein ausreichend oder zu alt? An der Stelle bin ich unsicher, ob ich es richtig verstanden habe. Wie alt darf denn der große EH-Kurs sein / was bedeutet "aktuell" genau?