Beiträge von Ronny.Ste

    Maddoc

    In dem Fall ist das Austragen des Herstellers und der Ersatz durch die Reifendimensionen mit einmaligem Gutachten und anschließender Umtragung im Schein möglich.

    Künftig müssen dann nur die Dimensionen passen.

    Soweit mein Kenntnisstand.


    "Reifenbindung austragen

    Die Austragung einer Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren ist vor allem bei älteren Motorrädern relevant. Prüforganisationen untersuchen die Fahrzeug-Reifen-Kombination und erstellen ein Gutachten für eine konkrete Reifengröße, die künftig universell für das Fahrzeug und Reifenhersteller-unabhängig zulässig ist.

    Im Gegensatz zur Eintragung neuer Reifen ist bei der Austragung der Reifenbindung normalerweise keine Begutachtungsfahrt durch Prüfer notwendig. Das weitere Vorgehen gleicht aber dem der Eintragung zum Großteil. Auch beim Austragen von Motorradreifen müssen Sie das von der Prüfstelle ausgestellte Gutachten der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) vorlegen, um damit die Betriebserlaubnis erteilen zu lassen. Dabei kann es allerdings gut sein, dass nicht der Fahrzeugschein sondern auch der Fahrzeugbrief umgeschrieben und neu erstellt werden muss."


    Quelle: https://www.reifen24.de/info-c…euregelung-reifenbindung/


    Hier von einem sachverständigen Ingenieurbüro:

    Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern: Was Sie jetzt wissen müssen


    Hier wird ab Minute 17 sehr detailiert vom TÜV erklärt, wie die Austragung funktioniert:

    TÜV 2025: Neue Regeln für Motorradreifen – Alles, was du wissen musst!

    So - die Neue ist bestellt!


    Schaltversion in rot.


    8.490,00 Euro (abzgl. 10% Führerschein-Rabatt) = 7.641,00 Euro


    Zusätzlich mit Adventure-Paket (Sturzbügel, Nebelscheinwerfer, Haldguards),

    Griffheizung, Windabweiser unten, Fahrer- und Beifahrer-Komfortsitz,

    USB-C Steckdose.


    Gesamtpreis: 9.323,00 Euro.


    Lieferzeit ca. 3-4 Wochen.

    2017 hatte ich beim Wocheneinkauf für 100 Euro

    auch noch deutlich mehr im Einkaufswagen.


    Ich denke, dass die Produktions- und Materialpreise

    seit damals schon auch n gutes Stück gestiegen sind.


    Wobei, zugegebenermaßen, z.B. die Ersatzteilpreise

    bei Honda echt krank sind.


    Der Gutachter hat heute bei der pro forma Reparaturkostenaufstellung

    für meine NC bei 25.000 Euro das rechnen aufgehört. Da wäre

    sie bei Weitem noch nicht wieder gelaufen - und das waren nur

    die Teilepreise ohne Arbeitszeit.


    Wenn man die Summe aller Ersatzteile eine NC für

    8.500 Euro zusammenstellt, kommt man bei mindestens dem

    zehnfachen Preis raus.


    Das Kurbelgehäuse (leer) alleine war z.B. bei über 6.000 Euro,

    Gabelholme vorne 2 x 1.125,- Euro...

    Wir wurden letztes Jahr, auf der Rückfahrt von einem Tourwochenende

    aus den anderen Forum, in dem ich noch aktiv bin, zu fünft kontrolliert.


    Waren lauter junge, freundliche Polizisten. Nach knapp zehn Minuten

    waren wir alle fünf durch. Papiere, ABEs, Führerschein - angesehen, fertig.


    Außerdem hatte ich bisher immer die Erfahrung gemacht, dass

    die Polizisten, die Zweirader kontrollieren, Ahnung von der Materie hatten.

    Honda wird zum 01.04. die Preis nach unten anpassen, daher

    offizielle Zahlen erst ab dann.


    NC750X, 2025, Schaltgetriebe - incl. Überführung 8.490,- Euro


    Die DCT-Variante wird dann 1.000,- Euro mehr kosten.


    Ich werde diese Woche noch den Vertrag für meine Neue

    mit Schaltgetriebe machen.


    In rot stehen sie in Stückzahlen lagernd in Belgien, bestellbar sofort.

    Das scheint das Verständigungsproblem zu sein:


    ES FEHLT KEIN ZETTEL!


    Dimensionen auf dem Schein mit den Dimensionen auf dem Reifen abgleichen - fertig!


    Anders sähe es nur aus, wenn ein konkret benannter Reifen im Schein stünde.


    Da würde aber dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nix nützen!

    Eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" hat keinerlei rechtliche Wirkung,

    solange das Teil nicht im Schein eingetragen ist.


    Sie ist nur hilfreich für ein Gutachten, bzw. die Eintragung in den Schein.


    Aber die Eintragung ist ja eben nicht nötig, solange im Schein nur die

    Dimensionen eingetragen sind.