ich werde mich nochmal an Honda wenden, mit der Bitte um Korrektur,
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Ich verstehe nicht wirklich, was du da korrigieren willst. So wie ich das sehe, hat deine
Maschine am 30.09.2024 das Auslieferungslager in Belgien verlassen.
Der Garantiebeginn ist grundsätzlich die Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Das
sollte auch im Kaufvertrag bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen so vermerkt
sein. Alles andere ist in meinen Augen Mumpitz und eine Falschinformation deines
Händlers.
Meine erste Africa-Twin war ein Ladenhüter und stand 2,5 Jahre als Neufahrzeug beim
Händler. Nach der von die beschriebenen Logik deines Händlers? hätte die dann gar
keine Garantie mehr gehabt.
Imho ist das einzige, was du mit Honda klären kannst, ob deine Maschine unter die
6-Jahresklausel fällt oder eben nicht.
Der FHH wusste es ja und hat es sogar kommuniziert.
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Na ja, ob er es wußte oder nur vermutet, sei mal dahingestellt.