Beiträge von Varajo

    Was will uns Luca da mitteilen??? Ich habe es mal durch ein Übersetzungsprogramm gejagt...

    Leider bezieht sich dies ausdrücklich nur auf einen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, nicht aber auf "Ablichtungen" anderer Dokumente oder Bestätigungen wie in diesem Fall eine ABE

    Schlussendlich kann es jeder halten wie er will, ob er die entsprechende ABE mitführt oder nicht. Zu empfehlen ist es aber auf jeden Fall wenn man Umstände vermeiden möchte.

    Hallo Paul, da liegst Du leider nicht richtig.

    Die ABE für das entsprechende Teil ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Teil hat eine KBA Nummer die in der ABE für das entsprechende Motorrad aufgeführt ist. Nur dann kann dies vor Ort bei einer Kontrolle auf die Richtigkeit ob das Teil auch am richtigen/zugelassenen Motorrad angebracht ist überprüft werden.

    Der Fahrer des entsprechenden Motorrad ist in der Nachweispflicht, das heißt die ABE muss zwingend mitgeführt werden oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FzG-Schein) eingetragen sein.

    Eine Nachfrage beim KBA erfolgt nicht.