Beiträge von Varajo

    Meine Werksbereifung Dunlop Trailmax D609 hat jetzt auch nach 3300 km runter müssen. Abfahrgrenze war deutlich erreicht und da ich Ende September noch eine Südtiroltour vorhabe, habe ich jetzt nach langen Überlegungen und Vergleichen den

    Pirelli Skorpion Trail II aufziehen lassen. Den hatte ich vor Jahren (ohne II) auf meiner XT1200Z auch schon einmal drauf und war sehr zufrieden damit. Auf meiner Tracer900 hatte ich als Ersbereifung den Dunlop D222 drauf und hatte genau die gleiche Erfahrung wie jetzt mit dem Trailmax D609. Nur kam da noch dazu, dass er ein sehr sehr ausgeprägtes Aufstellverhalten hatte. Da musste man sich erst daran gewöhnen.

    Fazit: Dunlop , da müsste sich schon etwas gewaltig ändern, kommt mir nicht mehr in Frage

    Beim Reifenhändler meines Vertrauens erfuhr ich übrigends, dass er so gut wie keine Dunlop Motorradreifen verkauft da sie nicht verlangt werden.

    Was will uns Luca da mitteilen??? Ich habe es mal durch ein Übersetzungsprogramm gejagt...

    Leider bezieht sich dies ausdrücklich nur auf einen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, nicht aber auf "Ablichtungen" anderer Dokumente oder Bestätigungen wie in diesem Fall eine ABE

    Schlussendlich kann es jeder halten wie er will, ob er die entsprechende ABE mitführt oder nicht. Zu empfehlen ist es aber auf jeden Fall wenn man Umstände vermeiden möchte.

    Hallo Paul, da liegst Du leider nicht richtig.

    Die ABE für das entsprechende Teil ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Teil hat eine KBA Nummer die in der ABE für das entsprechende Motorrad aufgeführt ist. Nur dann kann dies vor Ort bei einer Kontrolle auf die Richtigkeit ob das Teil auch am richtigen/zugelassenen Motorrad angebracht ist überprüft werden.

    Der Fahrer des entsprechenden Motorrad ist in der Nachweispflicht, das heißt die ABE muss zwingend mitgeführt werden oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FzG-Schein) eingetragen sein.

    Eine Nachfrage beim KBA erfolgt nicht.