Beiträge von AchimHHamburg

    Wenn meine Vermutung zutrifft, hast Du einen Kennzeichenrahmen, in den das Nummerschild eingeclipst wird.

    Wenn das zutrifft, ist das Teil wohl ein kleines Werkzeug, mit dem man zur Entnahme des Kennzeichens den Rahmen öffnen kann, ohne diesem (wie ggf. mit einem Schraubendreher) Kratzer zuzufügen.

    Wenn Du den Satz in etwa so umformulierst: "Ich, für meinen Bedarf, brauche die Heizung nicht", dann verliert er seinen herablassenden Unterton und dann stimmt er auch.


    Körperliche Konstitution und persönliche Wunschvorstellung sind doch recht unterschiedlich und lassen sich nicht wegdiskutieren.

    Zitat meiner Partnerin:

    "Apropos Windschild: Bei meiner Größe und mit meinem Helm passte das Serienwindschild nicht. Zu laut und zu verwirbelt am Kopf. Das bei Honda erhältliche "Hohe Windschild" (ca. 140 €) brachte die erhoffte Ruhe."

    Die Dame ist 1,73m groß und nutzt auf der RH09 den Schuberth C4.


    Dies und weiteres zur Ausrüstung der RH09 auch hier

    :thumbup:da hast Du Recht!


    Und Kollege "-BW-" hat das korrekt ergänzt. Dann ist es wohl jetzt vollständig geklärt.

    Ich glaube, Ihr redet ein wenig aneinander vorbei.


    Eine allgemeine "ABE" - also für jedwedes Fahrzeug "allgemein" geltend - gibt es tatsächlich nicht. "ABE" heißt "Allgemeine BetriebsErlaubnis" und gilt für alle in dieser ABE vermerkten Fahrzeugmodelle. Mit Teilen, die eine ABE für Dein Fahrzeug besitzen, musst Du nicht zum TÜV/DEKRA. Du musst die ABE aber mitführen. Für andere als die dort aufgeführten Fahrzeuge gilt sie nicht, kann aber von Prüfern für eine Einzelabnahme auf andere Fahrzeugmodelle herangezogen werden. Gutes Beispiel: Windschild mit ABE für RC10 und dessen Montage auf RH09. Der Prüfer nimmt die Materialeigenschaften als gegeben an und prüft nur noch die Anbausituation - mittels Einzelabnahme.


    Die gleiche Situation erzeugt Dein "Teilegutachten", dass mitnichten einer ABE entspricht. Damit musst Du immer zu TÜV/DEKRA. Der Prüfer nutzt die Materialbescheinigung als gegeben und prüft nur die individuelle Anbausituation - mittels Einzelabnahme.

    "Sonnschein", ich bin ja bei Dir! Mein erlebtes Beispiel ist doch ein Hinweis darauf, das "ohne ABE" gründlich in die Hose gehen kann!


    Doch: Eine nicht mitgeführte ABE kostet 10 € Bußgeld, die nicht vorhandene ABE kostet ohne Verkehrsgefährdung zwischen 10 und 50 €. Punkte fallen erst dann an, wenn von einer Verkehrsgefährdung auszugehen ist. Bei einem Winschschild wohl eher nicht. Aber Rennerei ist es allemal.