Beiträge von Maddoc
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Ich fahre sowas seit ca 20000km.
Funktioniert einfach.....
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Honda Forza 1:12 Minuten
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Nur so am Rand,
Meine Frau verkauft gerade ihre 2017er NC750S rot mit DCT und gerade 20 000km.
1.Hand, Scheckheft.
(CB650r E-Clutch steht schon daneben....)
---> https://m.mobile.de/motorrad-i…05c8-1c2b94b120d2&type=ad
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(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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Ich hab es ja schon gemacht!
Nur leider den Text nicht verstanden....
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"Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."
Die Energie fehlt mir heute Abend.....
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6.10.9. Elektrische Schaltung
Der (Die) Nebelscheinwerfer muss (müssen) unabhängig von dem (den) Scheinwerfer(n) für Fernlicht oder dem (den) Scheinwerfer(n) für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können.
Lesen!
Unabhängig geschaltet.
Aber sie dürfen nicht alleine leuchten, sondern nur gemeinsam mit dem Abblendlicht.
Da bei neuen Moppeds das Abblendlicht eh immer an ist, spielt das keine Rolle, NS dürfen nur nicht automatisch mit an gehen.
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Auch du solltest da nochmal nachlesen.
Ich kenne das schon ziemlich lange,
lese so etwas bevor ich Umbauten plane....
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Da stand doch schon alles drin.
Sogar ohne Fehler!
Das hatte Thomas wohl nicht gelesen, daher nochmal deutlich gemacht.