Moin.
Diesen Ausführungen
http://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/
mag ich mich nun nach langer Mittagspausenstudie anschließen.
Sofern keine Reifenfabrikatsbindung existiert, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, jedewede Reifenkombination, die den Größen- und Traglastdimensionen lt. EG-Betriebserlaubnis entspricht, zu verwenden.
Rechtliche Quelle: StVZO i.V.m. Richtlinie 97/24/EG
Es besteht also keine Einschränkung hinsichtlich der Reifenwahl in den zulässigen Größen etc. lt. Betriebserlaubnis für Honda Modell RC90.
Ergebnis: Vorne grobstolliger Off-Road-Reifen, hinten Rennreifen rechtlich zulässig ("keine Einschränkung").
Aber praktisch?
Praktisch werden Reifenkombinationen aktueller Reifen auf unterschiedlichen Motorrädern getestet und Reifenempfehlungen ausgegeben. Bei der Vielzahl von aktuellen Reifen und deren Bezugsmöglichkeit sehe ich (nur für mich) keinen Grund, andere als die von den Reifenherstellern selbst empfohlenen Reifenkombinationen zu verwenden. Wenn ein Hersteller sein Produkt auf Produkten anderer Hersteller testet, warum sollte ich dieses Urteil von Experten anzweifeln? Von daher halte ich die Reifenempfehlungen auch bei nicht gegebener Reifenfabrikatsbindung nach wie vor für sinnvoll und halte mich daran, was ich rein rechtlich betrachtet nicht müsste.
Übrigens: Für die Serienbereifung der RC90 gibt es mittlerweile die entsprechende "Freigabe" von Dunlop für "D609" vom 16.09.2016. ![]()
Gruß
Stephan