Beiträge von linus.syke

    Moin.


    Ich gehe da anders ran.


    a. Gelber Sack? - Nein.
    b. Biomüll? - Nein.
    c. Papier? - Nein.


    Ergo: Restmüll.


    d. Passt in Mülltonne? Ja.


    Problemstellung gelöst.


    Gruß
    Stephan

    Moin.


    Wenn man sich die "Momentaufnahme" mal so anschaut und die Texte der Dampfer dazu liest, mutet das Dampfen irgendwie wissenschaftlich an.


    Wie "einfach" ist dagegen das Rauchen. Kippe - Feuer - fertig.


    :mrgreen:


    Gruß
    Stephan

    Moin.


    Diesen Ausführungen


    http://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/


    mag ich mich nun nach langer Mittagspausenstudie anschließen.


    Sofern keine Reifenfabrikatsbindung existiert, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, jedewede Reifenkombination, die den Größen- und Traglastdimensionen lt. EG-Betriebserlaubnis entspricht, zu verwenden.


    Rechtliche Quelle: StVZO i.V.m. Richtlinie 97/24/EG


    Es besteht also keine Einschränkung hinsichtlich der Reifenwahl in den zulässigen Größen etc. lt. Betriebserlaubnis für Honda Modell RC90.


    Ergebnis: Vorne grobstolliger Off-Road-Reifen, hinten Rennreifen rechtlich zulässig ("keine Einschränkung").


    Aber praktisch?


    Praktisch werden Reifenkombinationen aktueller Reifen auf unterschiedlichen Motorrädern getestet und Reifenempfehlungen ausgegeben. Bei der Vielzahl von aktuellen Reifen und deren Bezugsmöglichkeit sehe ich (nur für mich) keinen Grund, andere als die von den Reifenherstellern selbst empfohlenen Reifenkombinationen zu verwenden. Wenn ein Hersteller sein Produkt auf Produkten anderer Hersteller testet, warum sollte ich dieses Urteil von Experten anzweifeln? Von daher halte ich die Reifenempfehlungen auch bei nicht gegebener Reifenfabrikatsbindung nach wie vor für sinnvoll und halte mich daran, was ich rein rechtlich betrachtet nicht müsste.


    Übrigens: Für die Serienbereifung der RC90 gibt es mittlerweile die entsprechende "Freigabe" von Dunlop für "D609" vom 16.09.2016. ;)


    Gruß
    Stephan

    Moin.


    Ich habe zum Thema einfach mal eine aktuelle Reifenfreigabe für die RC90 angesehen, die Nr. 3272 von Michelin vom 07.12.2016.


    http://moto-reifenkompass.cultdev.de/myFile/show/2575


    Was stehen da für Kernaussagen drin?


    1. "Beim nachstehend näher beschriebenen Fahrzeug wurde bei der Erteilung der Fahrzeuggenehmigung KEINE
    BESCHRÄNKUNG in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen."


    Es wurde keine Reifenbindung in der Fahrzeuggenehmigung verankert.


    2. "Nach durchgeführten fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend
    aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen. Bei bestimmungsmäßer Umrüstung unter Beachtung
    der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß StVZO erhalten
    (Verkehrsblatt 2000, S. 627)."


    Michelin als Reifenhersteller hat seine Reifen auf dem genannten Motorrad getestet und für gut befunden. Wenn also eine Versicherung versuchen sollte, dahingehend zu argumentieren, dass diese Reifen nicht auf dem genannten Motorrad funktionieren, wird das sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben, da der Reifenhersteller genau das ja attestiert hat.


    Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass diese Argumentation der Versicherung dann greifen könnte (Konjunktiv!). Dann werden Gutachter herangezogen und ein langes Verfahren könnte sich anschließen.


    Daher mein Fazit: Warum sollte ich einen Reifen auf mein Motorrad aufziehen, für den es seitens des Motorradherstellers (im o.g. Beispiel: nicht erfolgt) oder seitens des Reifenherstellers (im o.g. Beispiel: erfolgt durch Bereifungsempfehlung Nr. 3272) keine ausdrückliche Empfehlung gibt? Rein rechtlich darf ich das tun. Nur im Schadensfall kann sich ein Rattenschwanz an Problemen daraus ergeben, die ganz einfach vermieden werden können.


    Eine ganz vereinfachte Sichtweise: Warum geben Reifenhersteller Geld dafür aus, für viele Motorradtypen Reifenempfehlungen zu erstellen? Wenn es überhaupt keinen Grund dafür gäbe, würden sie es nicht tun, da es ihren Gewinn reduziert. Es muss also sinnvoll sein, auch wenn es nicht für jeden sofort offensichtlich ist.


    Gruß
    Stephan

    Moin.


    Altes Thema - aber Dauerbrenner in vielen Foren.


    Thema: "Reifenfreigabe notwendig?"


    Dazu hat 2016 mopedreifen.de bereits im Jahr 2016 ein Video veröffentlicht, in dem genau das erläutert wird.


    Aufziehen und fahren darf man wegen des Wegfalls der Reifenbindung grundsätzlich alle Reifen, die der Größe, Traglast etc. lt. Fahrzeugunterlagen entsprechen.


    Aber:


    Es geht um die womöglich nicht ausgeschlossene Halterhaftung im Schadensfall (Risiko für den Motorradeigentümer). Reifenhersteller und Motorradhersteller werden sich vermutlich juristisch herauswinden aus der Haftung, sofern keine explizite Reifenfreigabe für das jeweilige Motorradmodell existiert.


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    Gruß
    Stephan