Man darf in seinem eigenen befriedetem Besitztum eine Überwachungskamera anbringen. Allerdings darf diese nicht aus diesem Bereich herausragen bzw. aufzeichnen. Hier befinden wir uns dann im öffentlichen Bereich und bedarf der Zustimmung einer Behörde.
Natürlich muss ein Hinweisschild: Achtung Videoüberwachung o.ä. angebracht sein.