Glückwunsch!
Welche Reifen sind denn nun drauf?
Beiträge von schnuschnau
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Zitat von matthifant
Und ich kenne jemanden, der hat auf dem Weg nach Bebra einen von diesen silbernen Deckeln einfach während der Fahrt verloren
Dann melde ich mich wohl besser für Bebra wieder ab, oder? -
Die Farbe findet sich an der Fußrastenaufhängung wieder. Soweit ich weiß, gibt es nur diese Farbe.
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Hatte mir auf einer Seite den Honda-Schriftzug verunstaltet und habe nun kurzerhand die silbernen Sidepanels aufgeklebt. Die sind zwar auch nicht gerade billig (80 € für zwei lackierte Plastikscheiben mir Aufkleber), schützen aber den Verkleidungsträger, der mit über 400 € zu Buche schlagen würde.
Ich finde, das sieht gar nicht schlecht aus. Was meint ihr? -
Wollte die Dinger auch anschrauben und habe wohl auch die neuere Version erhalten, bei dem die Löcher korrigiert worden sind.
Ich schicke die Teile aber trotzdem wieder zurück, weil auf der rechten Seite das DCT bzw. dessen Abdeckungen weiter außen liegt und damit vom Bügel in keiner Weise geschützt würde. -
Unternehmensberater
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Bin bei meiner Recherche nach Fehling-Schutzbügeln über diesen Thread gestolpert und war erst mal abgeschreckt.
Auf meine Mail an Fehling habe ich innerhalb eines Tages folgende Antwort erhalten:
Dieser Fehler betraf die erste Serie vor weit über einem Jahr. Der Schutzbügel wurde seinerzeit abgeändert, in unserem Lager befinden sich nur noch Schutzbügel aus der neuen Serie.
Also offensichtlich hat sich hier was getan... -
Für Original-Ersatzteile bis 20% unter HH kann ich:
http://www.kfm-motorraeder.de -> In Liste eingetragen
empfehlen. -
Zitat von Novice
..... also jetzt muß ich dem Mitglied schnuschnau doch mal beispringen zur Verteidigung ......
Wenn es schon um Rechtsfragen geht, dann haben wir auch den Datenschutz zu beachten. Wem ich wann und wieviel von meinen Daten geben und anvertrauen will, das entscheide immer noch ich selber, letztlich steht dahinter die Überlegung, daß damit andere Leute keinen Hutzeputz treiben können.
Das hat, worauf unser Mitglied schon selber völlig zu Recht hingewiesen hat, überhaupt nichts zu tun mit der Offenbarungspflicht beim Weiterverkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs. Diese rechtliche Verpflichtung besteht gegenüber dem Käufer sowieso, und zwar sind Unfälle sogar ungefragt mitzuteilen, andere Vorkommnisse als Unfälle (z.B. Blechschäden, Kratzer usw.) auch, allerdings nur auf entsprechende ausdrückliche Nachfrage.
Gegenüber dem Hondahändler, bei dem ich Rechtsansprüche auf Garantieleistungen geltend machen will, bin ich natürlich vertraglich ebenfalls verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, andernfalls begehe ich einen Vertragsbruch und setze mich der Gefahr aus, dafür haftbar / schadensersatzpflichtig gemacht zu werden.
Soweit rechtlich alles klar ? Gut, dann können wir jetzt gerne anfangen zu moralisieren - aber auch das ist ein ganz anderes Thema.
Danke, jetzt fühle ich mich verstanden ... -