Die (Hersteller-)Garantie gilt idR für 2 Jahre ab EZ, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen erledigt wurden. Die sind dann im Serviceheft vermerkt.
Falls dieser Weg nicht funktioniert, müsste die 2-jährige Gebrauchtfahrzeuggewährleistung ab Kaufdatum greifen. Siehe Kaufvertrag.
Vielleicht muss nur das Kupplungsspiel eingestellt, oder das Öl gewechselt werden.
Viel Glück,
Pietzt