Ich habe den Motorradführerschin, der auf 150 cm³ begrenzt war, mit 16 in der Spätphase der DDR gemacht, wobei man dann ab seinem 18. Geburtstag alles Zweirädrige fahren durfte.
Dieses „Alles“ war aber in der Realität eher ein „alles“, denn neue Motorräder über 250 cm³ konnte man nicht kaufen.
Es gab, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden, von der Fahrlehrerseite her folgende Bedingungen:
- bestandene theoretische Prüfung
- bestandene Platzprüfung (Rundendrehen, mit ein wenig Slalom, Langsamfahren und Anhalten am Strich)
- geborgtes oder eigenes Motorrad mit mindestens 125 cm³
- Helm
- festes Schuhwerk
- lange Hosen
Außerdem machte er uns noch mal eindringlich klar, dass stets am äußersten rechten Fahrbahnrand zu fahren wäre und dass er den, den er beim „Kurvenschneiden“ erwischen würde, durchrasseln lassen müsse.
Übrigens war seinerzeit sogar das Fahrerlehrerlager in Scheibenbremsenbefürworter und Scheibenbremsengegner aufgespalten… .
Nach 1990 habe ich dann leider mein historisches DDR-Dokument freiwillig gegen einen bundesdeutschen Führerschein eingetauscht und dafür auch noch Geld bezahlt… .
Es grüßt
nostalgie_moto,
der hiermit feierlich zugibt, dass die Motorräder in der BRD denen in der DDR stets (ein wenig) überlegen waren… ;).