Neue Führerscheinklassen - Die Führerscheinreglung 2013

  • #21

    Da hatte ich mich geirrt, der Direkteinstieg von A1 zu A geht ab 24 tatsächlich. :oops: Mein Fehler...


    ABER: Es ist dann eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.


    Weiß wieder nicht, was du mit den 2 Jahren meinst, aber die theoretische bleibt dir/deinen Bekannten leider nicht erspart. Nur beim Aufsteigermodell A1-A2-A wär es ohne Theorie, dann aber mit den 2 Jahren von A2 zu A.


    "Einstieg in die Klassen
    Das bisherige Prinzip des Klassenführerscheins wird weiter gestärkt.
    Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A.


    Wer von der Klasse A1 in die Klasse A aufsteigen möchte, muss wie bisher beide Prüfungen absolvieren."


    Quelle: www.motorrad-recht.de

  • #22

    Zu mThema PKW-Anhänger habe ich noch etwas gefunden:


    "Die Schlüsselzahl 96


    Die "Anhängerregelung" wird deutlich einfacher. Ab 19.01.2013 wird beim Mitführen eines Anhängers mit der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination gerechnet: Bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B ausreichend. Über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.


    Weitere Änderungen


    Für Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen (Klasse BE), wird die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist dann die Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich."


    Quelle:http://www.fuehrerschein-akademie.de
    Dort finden sich auch alle anderen Änderungen.

  • #23


    Vielen Dank für Deinen Eifer! :)


    Bezüglich der zwei Jahre... Sagen wir mal so (Ich-Form, da einfacher zu verstehen): Ich bin im Besitz der Klasse A1 und fahre schon seit über 10 Jahren ne 125er. Ergo: Jede Menge Praxiserfahrung. Jetzt will ich aber die Klasse A2 haben. Nach dem heutigen Stand muss ich die theoretische und praktische Prüfung machen. Nach dem neuen Recht bräuchte ich NUR die praktische Prüfung machen (wenn von A1 auf A2). Voraussetzung hierfür sind aber 2 Jahre Praxiserfahrung in der Klasse A1. Das neue Recht hat erst ab dem 19.01.2013 Geltung. Kann ich gleich ab diesem Datum die praktische Prüfung machen, oder muss ich erst die zwei Jahre Praxis abwarten und kann erst ab dem 19.01.2015 diese absolvieren?


    Ist aber schon beantwortet. Eigentlich auch logisch. Warum sollte jemand ab dem 19.01.2013 nochmal 2 Jahre warten müssen, wenn er eh schon über 10 Jahre Praxiserfahrung mit der Klasse A1 hat?


    Beste Grüße
    Robbie

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

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