Garantie nur bei Inspektion durch Händler ?

  • #1

    Moin zusammen, die Überschrift mag seltsam klingen, aber ...
    Gestern habe ich ganz überraschend einen Brief bekommen, in dem ein ehemaliger Mechaniker meines Händlers mir mitteilt, dass er gern zukünftig für mich und meine Honda da sein möchte.
    Hintergrund: der Händler hat im Oktober letzten Jahres Insolvenz angemeldet und musste jetzt vor zwei Wochen seine Mitarbeiter entlassen, das Autohaus war nicht mehr zu halten.
    Seltsamerweise habe ich von dem Händler bisher noch nichts gehört. Würde ja als Kunde erwarten, dass ich darüber informiert werde.
    Dieser ehemalige Mechaniker ist nun bei einem anderen reinen Motorradhändler untergekommen.
    Dieser Händler ist nur wenige 100m von meinem bisherigen entfernt, das würde also ganz gut passen.
    Wenn Ihr auf den Link klickt seht Ihr auch gleich ein Bild von dem Mechaniker der mich angeschrieben hat und auch den Hinweis, dass die volle Garantie erhalten bleibt wenn ich die Wartung bei ihm machen lasse.
    Ist das wirklich so oder ist das nur Werbung ? Nicht dass ich dann die demnächst anstehende 12.000-er bei diesem Händler machen lasse und ich dumm aus der Wäsche schaue wenn ich einen Garantiefall habe (was hoffentlich nie der Fall sein wird).

  • #2

    Hallo,
    Habe von diesem Händler eigentlich nur gutes gehört als ich noch in deiner Nähe gewohnt habe. Zu deiner Frage glaube ich das es bei den Motorrädern genauso ist wie beim Auto bei uns in der Freien Werkstatt. Solange die Inspektion nach Herstellervorgabe erfolgt bleibt die Garantie erhalten ist ja seit en paar Jahren so von der EU beschlossen

  • #4

    Welche Kulanz? Und wofür?
    Bis 12 tkm läuft die X von Matthias wie ein Döppken, nach den hiesigen Erfahrungen bleibt das auch so.
    Garantie ist ja noch, also ist das Risiko recht klein. Und - wenn der Mechaniker der seines Vertrauens war, Matthias zu dieser Werkstatt wechselt und dort Stammkunde wird, wird er vielleicht auch bei Problemen nach der Garantiezeit entgegenkommend behandelt... .

  • #5

    Hallo Matthias,


    genau den gleichen Brief habe ich vorgestern auch bekommen und mir die gleichen Fragen gestellt...


    1. wie kann es sein, das ein Mechaniker sich einfach des ganzen Datensatzes seines (ehemaligen) Abeitgebers bedient?
    2. Datenschutz hin oder her, ich kann zwar darüber hinweg sehen, gut finde ich das aber nicht.
    3. bzgl. der Garantie darf jede Meisterwerkstatt die Wartung/Inspektionen durchführen, ohne das die Garantie erlischt (das ist EU-Recht), aber wie schon erwähnt, isses dann wohl mit der Kulanz dahin, im Falle eines Falles, da die Garantie von Honda ist und nicht vom Händler.
    4. finde ich es schon arg bedauerlich, nicht vom Honda-Händler über die Insolvenz informiert zu werden. Eine Mail durch den Verteiler gejagt hätte auch keine Kosten verursacht.


    Die neue Werkstatt kenne ich auch, ist eine freie Werkstatt mit Kawasaki-Vertretung und hat einen guten Ruf. Ich ziehe es auch in Betracht dorthin zu gehen, werde die Leute aber auch mal auf diese Sache ansprechen.
    Wie gesagt, gut finde ich das nicht...


    Schönes Wochenende,


    Gruß Werner

    ...wenn ich Eier hätte, hätte ich Eier mit Schinken, wenn ich Schinken hätte...

  • #6


    Das ist eben die negative Seite dieser Regelung :x

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!