Zitat von XlightAlles anzeigenIch erkenne kein ordnungswidriges Verhalten an.
Wenn Wilfried das schreibt, werde sicher nicht nur ich grübeln, was er damit sagen wil??
@Wilfried:
Um Deine Frage zu beantworten, das sagt die Verwaltungsvorschrift zum Aufstellen von Verkehrszeichen:
"Wo nötig, vor allem an besonders gefährlichen Straßenstellen, können die Verkehrszeichen auf beiden Straßenseiten, bei getrennten Fahrbahnen auf beiden Fahrbahnseiten aufgestellt werden."
Ist also eine Kann-Vorschrift, damit war die aufgeführte Stelle erst einmal korrekt beschildert.
Bislang hast Du ja alles richtig gemacht! Ich sehe da auch ganz gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Ich würde noch mal an die angegebene Stelle fahren, um dort ein paar Bilder zu machen. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt, legst Du Widerspruch ein. Den musst Du erst begründen, wenn zum Gerichtstermin kommt. Ich würde aber die Begründung mitliefern - wenn Du Glück hast, stellt schon die Bußgeldstelle das Verfahren ein (wahrscheinlich aber eher nicht).
Ansonsten musst Du vor den Kadi. Aber wie auch schon von Dirk geschrieben, sehe ich da Deine Chancen gar nicht schlecht.