• #11


    Wenn Wilfried das schreibt, werde sicher nicht nur ich grübeln, was er damit sagen wil?? :think:


    @Wilfried:
    Um Deine Frage zu beantworten, das sagt die Verwaltungsvorschrift zum Aufstellen von Verkehrszeichen:
    "Wo nötig, vor allem an besonders gefährlichen Straßenstellen, können die Verkehrszeichen auf beiden Straßenseiten, bei getrennten Fahrbahnen auf beiden Fahrbahnseiten aufgestellt werden."


    Ist also eine Kann-Vorschrift, damit war die aufgeführte Stelle erst einmal korrekt beschildert.


    Bislang hast Du ja alles richtig gemacht! Ich sehe da auch ganz gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird.
    Ich würde noch mal an die angegebene Stelle fahren, um dort ein paar Bilder zu machen. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt, legst Du Widerspruch ein. Den musst Du erst begründen, wenn zum Gerichtstermin kommt. Ich würde aber die Begründung mitliefern - wenn Du Glück hast, stellt schon die Bußgeldstelle das Verfahren ein (wahrscheinlich aber eher nicht).
    Ansonsten musst Du vor den Kadi. Aber wie auch schon von Dirk geschrieben, sehe ich da Deine Chancen gar nicht schlecht.

  • #12


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil Didmar. :arrow:
    Um einen erlaubten Überholvorgang gefahrlos durchzuführen ist es zulässig die erlaubte Geschwindigkeit für eben diesen Zweck kurzfristig zu überschreiten. NUR MUSS MAN WISSEN WAS MAN TUT. :whistle:

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • #13

    so schnell war´s ja nicht, aber ich würde auf keinen Fall zahlen


    Wurde denn von Hand oder mit dem Stativ gemessen und mit welchem Messgerät (Typenbezeichnung)?


    Gerade bei überhöhten Geschwindigkeiten ist eine Messung mit Laser-Impuls-Laufzeitmessgeräten
    bei Motorrädern immer mit Messfehlern und Ungenauigkeiten verbunden, bzw. die Reflektionsfläche ist zu gering.


    Über den Rechtsanwalt Einsicht in die Akte und eine Überprüfung durch einen Sachverständigen veranlassen.
    Das bringt zu über 90 % aller Fälle, dass beim Messergebnis Fehler vorliegen, und das Verfahren wird eingestellt.
    Ich spreche aus Erfahrung. :mrgreen:



    Eine Videomessung ist aber durch ein hinterherfahrendes Polizeifahrzeug "immer" verwertbar.
    Ich spreche aus Erfahrung. :evil:

    Viele Grüße
    Harry

  • #14


    So weit kommt es überhaupt nicht Harry, ich habe doch geschrieben wie Garfield in diesem Fall aus dem Schneider kommt, sofern das Wohnmobil auch wirklich da war und kein Überholverbot an der Stelle greift (z.B. durchgezogene Linie...ect.). :think:

  • #15


    Ja Bernhard, in dem Fall würde ich Dir so zustimmen und ich denke, er hat damit Erfolg.


    Das war von mir auch nur eine allgemeine Aussage bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Motorrrädern.


    Viele Grüße
    Harry

  • #16

    Kann man nie verallgemeinern :arrow:
    Schwierig ist es wenn die Polizei direkt als Rennleitung fungiert, dann hilft nicht viel. Wenn die direkt auf "uns" aus sind mit ihren Kontrollen an den Einflugschneisen braucht es mehr als Argumente und wenn ein 2rädiger Helfer filmt ist es kein Freund, es sei denn du bist ihm sehr sehr vorbildlich voraus gefahren. ;)

  • #17


    Und wer schreiben kann, erst recht...



    Na das erzähle aber mal einem Richter... . Bei Vorsatz kann die Geldbuße auch schnell mal auf den zweifachen Satz erhöht werden... .


    Richtig heißt es: "Unter günstigsten Umständen nicht schneller als..." ;)

  • #18

    Mmh, Bernhard, lass es doch für dieses mal gut sein mit dem "ich weiß alles, ich kann alles und ich sags auch jedem und das am liebsten fünf mal". Ich finde das (dich) ziemlich anstrengend...


    Didi kennt sich mit sowas berufsbedingt aus. Und Recht hat er auch...


    Gruß, Martin

  • #19

    Wirklich Schade, aber so schnell kann es gehen.
    Einen Punkt zu haben ist doch aber noch nicht so dramatisch.


    Sag mal liege ich so falsch oder gab es ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts nicht auch ein Fahrverbot von 1 Monat?

  • #20

    Oh Martin das finde ich aber jetzt nicht fein von dir.
    Mein Tipp, den ich aus bestem Willen gegeben hatte und auch weiterhin geben werde ist aus der Praxis. Es ist bei mir genauso abgelaufen, nur das das Wohnmobil ein LKW war.
    Ich hatte seinerzeit meine Stellungsname fast wörtlich, genau wie hier von mir geraten abgegeben mit dem Erfolg, das Verfahren wurde eingestellt, kein Bußgeld kein Punkt. Ich wollte nur helfen und was ich schreibe ist kein lol und schon gar kein Profilieren meinerseits auf Kosten anderer.
    Ich muss nicht alles besser wissen, wo habe ich das geschrieben, im Gegenteil ich bin um jeden Tipp froh. Das ist es warum wir in Foren alle von einander profitieren. Das dich nun meine dämliche Schreiberei provoziert kann ich nichts dazu.
    Und mehrmals höchstens um Missverständnisse auszuschließen.
    Wenn Dietmar grübelt was ich damit sagen will ist es ok, da habe ich kein Problem und die zuständige Polizeistelle offentsichtlich nicht mit meiner Rechtfertigung.
    Allerdings wenn es so ist wie du sagst Martin, das ich eh schon alles weiß bräuchte ich vom Forum nicht zu provitieren. Ich kann meine Zeit gut anders einsetzten nur ich mache keine halben Sachen. Nur lapidar irgend welche Hallo, schön Sonne... Regen nass und Schnee weiß, das ist nicht mein Ding. Entschuldigung!

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