Hi Dirk,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Du bist aber nicht wirklich der einzige hier im Forum der von einer großen Maschine auf eine kleinere umgestiegen ist.
Immer viel unfallfreien Spaß mit deiner X .
Beiträge von comedy
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Ich habe die Gabelprotektoren fast seit dem ersten Tag dran und bin zufrieden. Kann man übrigens auch auf dem einen Foto von meiner X in der Galerie sehen.
An meinem alten Mopped hatte der Hersteller bei der Up Side Down Gabel die Dinger gleich ab Werk dran und 8 Jahre lang kein Problem mit Riefen oder den Simmerringen. Sahen aber auch hübscher aus. -
Hallo Jürgen,
das von Dir geschilderte Problem mit der fummeligen Bedienung des Ölers bzw. des Durchflussreglers kann ich unter Umständen nachvollziehen. Du schreibst aber noch folgendes:
Das Öl unterliegt beim Fahren starker Temperaturschwankungen und ist deshalb von der Fließkonsistenz her sehr unterschiedlich.
Das kann ich rein technisch auch noch nachvollziehen.
Das trifft doch aber dann auf jeden nicht elektronisch geregelten Kettenöler zu der das mit der Temperatur und dem Regen nicht automatisch ausgleicht.
Oder hab ich jetzt ein Knoten im Kopf und verstehe irgendetwas falsch?? -
Klar, wenn es soweit ist kann ich den Einbau ja mit ein paar Fotos zusammen beschreiben und hier veröffentlichen.
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Warum soll der Einbau bei der X nicht funktionieren?
Es ist kein Unterdrucksystem sondern der Ölfluss wird elektrisch mittels Magnetventil geöffnet bzw. beim Abstellen des Moppeds (Zündung aus) geschlossen.
Und vom Platz her dürfte es kein Problem sein. Den Vorratsbehälter kannst du ja hinten ins "Heckbürtzel" reinpacken. -
Zitat von boardaholic
OK... Tagfahrlicht ist bei Motorrädern nicht erlaubt.
Aber wenn es nicht als solches fungiert, sondern als Positionslicht, wie es comedy geschrieben hat.Bei einigen Anbietern zum Thema Positionslicht habe ich folgende Aussage gefunden:
"e-geprüft für vorne bis max. 2 Stück, keine Eintragung notwendig! Das reguläre Standlicht muss deaktiviert werden."Ich hab mal gegoogelt und eine .pdf vom TÜV-Süd zum Thema Motorrad-Beleuchtung gefunden.
Aber da steht zum Thema Positionslicht nicht wirklich was:
guckst Du hierIch werden demnächst mal beim TÜV vorbeischauen und nachfragen.
Wenn ich nur das Standlicht deaktivieren muss, dann mach ich das.weil das sieht man ja eh nicht.
Viele Grüße
HarryHallo Harry,
ist ja soweit richtig. Du darfst max. zwei Positionsleuchten am Motorrad anbringen. Nachzulesen in :
RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES
vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an
zweirädrigen oder dreirädrigen KraftfahrzeugenDiese müssen eine normale E Kennzeichnung haben und müssen eine Kennzeichnung als Positionslicht haben.
Buchstabe "A" für Positionslicht und
Buchstabe" RL" wär für Tagfahrlicht.
Wenn also nur "RL" draufsteht gibts Ärger mit dem TÜV.Bei meiner letzten TÜV Prüfung an meinem verkauften Mopped, hat der Prüfer ganz genau auf die unter meinem Scheinwerfer montierte Positionsleuchte mit 8 LED´s (Devil Eyes) geschaut und genau diese Buchstabenkennzeichnung gesucht und nat. gefunden.
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Zitat von ryker
Heckinnenkotflügel:
Tja, da liegt die Schwierigkeit mal wieder in der deutschen Sprache. Mehrere Namen für ein und das selbe Ding oder doch irgendwie anders? Was es nun genau ist, wird dir nur der sagen können, der die Macht des Stempels hat...
Grüße, Ryker
Da muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben.
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Zitat von ryker
Also ich finde die Hinterradabdeckung eindeutig unter dem Punkt "Eintragungspflichtig"... 6.Punkt unter "H"
Und ich finde das auch in deinem verlinkten Artikel.
[attachment=0]artikel1.JPG[/attachment]
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Zitat von ryker
Ähem, mal wieder was zum Thema ABE...ist mir ja fast schon peinlich, aber die Presse sagt zum Thema ABE für HRA was anderes...
Letztlich wird nur eine Prüfeinrichtung eine endgültige Antwort geben können.
Grüße, Ryker
Ich weiß nicht was du hast, in dem verlinkten Artikel steht doch das es "Eintragungsfrei" ist.
Wir müssen da nur mal die Begriffsbestimmung ordentlich machen. Das ist doch gar keine HRA sondern ein "Heckinnenkotflügel". -
Hallo Zusammen,
die Tagfahrleuchten an einem Motorrad sind nicht erlaubt. Dabei ist es egal wo die angebracht sind. Na eigentlich ist das so nicht ganz richtig!!
Tagfahrleuchten müssen beim Einschalten der Scheinwerfer verlöschen oder wenn sie eine zusätzliche Zulassung als Positionslicht haben gedimmt werden.
Da wir in Deutschland vom Gesetzgeber verpflichtet sind mit Abblendlicht zu fahren erübrigt sich das also.
Wenn solche Leuchten an Protektoren oder sonstwo am Mopped angebracht werden, dann müssen diese logischerweise eine Zulassung als Standlicht bzw. Positionslicht haben, damit diese zusammen mit dem Scheinwerfer angeschaltet sein dürfen.