Beiträge von comedy

    Hi Dirk,
    herzlich Willkommen hier im Forum.
    Du bist aber nicht wirklich der einzige hier im Forum der von einer großen Maschine auf eine kleinere umgestiegen ist.
    Immer viel unfallfreien Spaß mit deiner X .

    Ich habe die Gabelprotektoren fast seit dem ersten Tag dran und bin zufrieden. Kann man übrigens auch auf dem einen Foto von meiner X in der Galerie sehen.
    An meinem alten Mopped hatte der Hersteller bei der Up Side Down Gabel die Dinger gleich ab Werk dran und 8 Jahre lang kein Problem mit Riefen oder den Simmerringen. Sahen aber auch hübscher aus.

    Hallo Jürgen,


    das von Dir geschilderte Problem mit der fummeligen Bedienung des Ölers bzw. des Durchflussreglers kann ich unter Umständen nachvollziehen. Du schreibst aber noch folgendes:


    Das Öl unterliegt beim Fahren starker Temperaturschwankungen und ist deshalb von der Fließkonsistenz her sehr unterschiedlich.


    Das kann ich rein technisch auch noch nachvollziehen.
    Das trifft doch aber dann auf jeden nicht elektronisch geregelten Kettenöler zu der das mit der Temperatur und dem Regen nicht automatisch ausgleicht.
    Oder hab ich jetzt ein Knoten im Kopf und verstehe irgendetwas falsch??

    Warum soll der Einbau bei der X nicht funktionieren?


    Es ist kein Unterdrucksystem sondern der Ölfluss wird elektrisch mittels Magnetventil geöffnet bzw. beim Abstellen des Moppeds (Zündung aus) geschlossen.
    Und vom Platz her dürfte es kein Problem sein. Den Vorratsbehälter kannst du ja hinten ins "Heckbürtzel" reinpacken.


    Hallo Harry,


    ist ja soweit richtig. Du darfst max. zwei Positionsleuchten am Motorrad anbringen. Nachzulesen in :
    RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES
    vom 29. Oktober 1993
    über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an
    zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen


    Diese müssen eine normale E Kennzeichnung haben und müssen eine Kennzeichnung als Positionslicht haben.
    Buchstabe "A" für Positionslicht und
    Buchstabe" RL" wär für Tagfahrlicht.
    Wenn also nur "RL" draufsteht gibts Ärger mit dem TÜV.


    Bei meiner letzten TÜV Prüfung an meinem verkauften Mopped, hat der Prüfer ganz genau auf die unter meinem Scheinwerfer montierte Positionsleuchte mit 8 LED´s (Devil Eyes) geschaut und genau diese Buchstabenkennzeichnung gesucht und nat. gefunden.


    Da muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben.



    Ich weiß nicht was du hast, in dem verlinkten Artikel steht doch das es "Eintragungsfrei" ist.
    Wir müssen da nur mal die Begriffsbestimmung ordentlich machen. Das ist doch gar keine HRA sondern ein "Heckinnenkotflügel".

    Hallo Zusammen,


    die Tagfahrleuchten an einem Motorrad sind nicht erlaubt. Dabei ist es egal wo die angebracht sind. Na eigentlich ist das so nicht ganz richtig!!
    Tagfahrleuchten müssen beim Einschalten der Scheinwerfer verlöschen oder wenn sie eine zusätzliche Zulassung als Positionslicht haben gedimmt werden.
    Da wir in Deutschland vom Gesetzgeber verpflichtet sind mit Abblendlicht zu fahren erübrigt sich das also.
    Wenn solche Leuchten an Protektoren oder sonstwo am Mopped angebracht werden, dann müssen diese logischerweise eine Zulassung als Standlicht bzw. Positionslicht haben, damit diese zusammen mit dem Scheinwerfer angeschaltet sein dürfen.