Die Angelegenheit ist erledigt.
Habe mir vom TÜV die entsprechenden Vorschriften für die Lichtanlagen von Motorrädern geben lassen und dies dem Beamten gegeben.
Dem Beamten noch geraten, sich wegen seiner Sorge um die "erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit", welche diese Vorschriften seiner Meinung nach mit sich bringen, an das KBA zu wenden.
Gruß Peter
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