Motorrad von der Steuer absetzen

  • #1

    Als selbstständiger Freiberufler waren 125er Roller über Jahre meine einzigen Betriebsfahrzeuge
    und ich konnte sie und zugehörige Kosten, wie Benzin, Versicherung und Reparaturen, deshalb steuerlich geltend machen.
    Nun steige ich auf die NC750XD um. Da kommen noch mehr Kosten für Bekleidung und z.B. Sicherheitstrainings dazu.
    Hat jemand Kenntnisse und/oder Erfahrung bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten rund ums Moped?

    Alles was nichts mit Elefanten zu tun hat, ist irelefant.

  • #3

    Laut meiner Steuerberaterin lassen sich solche Kosten nicht absetzen. Begründung war, glaube ich, mangelnde Abgrenzung zwischen privat und beruflich.

  • #4

    Moin,


    bei mir gehört auch ein Motorrad zum Betriebsvermögen.
    du kannst ansetzen:
    - Fahrzeugkauf
    - Fahrzeugunterhalt (Werkstatt, Reparatueren ...)
    - Fahrzeugbetrieb (Öl, Benzin, ...)


    bei den Sicherheitstrainings ... hmm .. kann schwierig werden -- da hift nur Fragen.


    Deine persönliche Ausstattung wird nicht klappen, weil du nach Auffassung des FA den Kram auch privat nutzen kannst. Wenn du was anderes erreichst sag bescheid.


    Gruß Joerg

  • #5

    Leute ich bin in Österreich zuhause doch meine X habe ich zu 60% in meiner Firma ebenso den Helm, Navi, Koffer, Sturzbügel, LED Breitstrahler usw.... - Gewand, Schuhe, Handschuhe kann man nicht geltend machen....


    Schöne Grüße,
    Alexander

  • #6

    Mein Rat als Freiberufler (nicht Steuerberater!):


    ALLES (bis auf Training) absetzen! Gibt es i-wann eine Betriebsprüfung, hat man was zum Diskutieren, was Prüfer wie Steuerpflichtigen freut. Hat man nämlich nix zum Diskutieren, wirds unangenehm ...

    Einfachheit ist das Resultat der Reife

  • #7

    ich gebe seit jahren meine motorräder bei der steuererklärung an, es gab nie probleme.

  • #8

    Vermutlich wird es auf die Haltung des Sachbearbeiters im FA ankommen.
    Sicherheitskleidung sollte eigentlich integraler, d.h. notwendiger, Bestandteil des (auch beruflichen)
    Motorradfahrens sein.


    Mein Moped kann ich absetzen, wenn ich für die ersten 3 Monate glaubwürdig darstelle, dass ich es zu mehr als
    50% beruflich nutze. Da Schutzkleidung w.g. quasi notwendig dazu gehört sollte das auch möglich sein.
    Eindeutig wird es m.E. beim Helm, der ja gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Gut und nachvollziehbar ist für mich der Hinweis, es zumindest zu versuchen und dann den Steuerbescheid ,
    bzw. eine mögliche Betriebsprüfung, abzuwarten.

    Alles was nichts mit Elefanten zu tun hat, ist irelefant.

  • #9

    Ich konnte/durfte viele Jahre mein privates Mopped per Kilometerabrechnung/Fahrtenbuch im Rahmen von Kundenbesuchen bei der Steuer abrechnen,
    trotzdem mir einen Firmen-PKW zu Verfügung stand. Grobe Richtung waren das so um die 10.000 km im Jahr.


    Ob diese Regelung heute noch gültig ist, vermag ich aber nicht zu sagen, bin seit 10 Jahren aus dem Status Außendienstler raus. ;)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!